Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

D. Die Subventionen a) Begriff und Wesen der Subventionen Unter den Subventionen werden Zuweisungen des Staates an die Gemeinden verstanden, die mit der Auflage verbunden sind, sie für bestimmte Zwecke zu verwenden und für die die Gemeinden nicht unmittelbar eine Gegenleistung erbringen müssen.53 Anders als in der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet der Begriff Subvention im Für­ stentum Liechtenstein damit auch Zuwendungen an öffentlich-recht­ liche Körperschaften.54 Auch die Subventionen haben, wie der Finanz­ ausgleich, «innerstaatlich-distributive» Gründe55 und dienen dem Aus­ gleich zwischen der originären Finanzkraft und dem tatsächlichen Finanzbedarf der Gemeinden. Darüber hinaus aber besitzen sie eine Lenkungs- und Anreizfunktion. Mit Subventionen können die Präfe­ renzen auf lokaler Ebene im Sinne übergeordneter staatlicher Interessen beeinflusst werden, ohne gleichzeitig die Gemeinden der Verantwor­ tung für die Aufgabenerfüllung auf der kommunalen Ebene zu ent­ heben. b) Die Bereiche des Subventionswesens Grundlage des liechtensteinischen Subventionswesens bildet das im Jahr 1956 erlassene Subventionsreglement.56 In dieser Verordnung sind die zu subventionierenden Projekte zusammengefasst und die für die einzelnen Projekte zu zahlenden Subventionen festgelegt. Ausserdem enthält das Subventionsreglement Bestimmungen über das Verfahren 53 Matt, S.l; Rhinow, S. 58f.; Thiem, S.208f. 54 Pappermann, S. 58. 55 Caesar/Kops, S. 50. 56 Verordnung vom 23.8.1956 über die Ausrichtung von Landessubventionen sowie über die Aufteilung der Kosten zwischen Land una Gemeinde bei Strassenbauten etc. (Subventionsreglement), LGB1. 1956 Nr. 14, samt Änderungen. 173
	        

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