Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

Die gemeindliche Abfallbeseitigung wird durch die in den Reglementen festgelegten Abfallbeseitigungsgebühren der Benutzer, durch die Gemeinden und durch staatliche Subventionen finanziert.350 Auf dem Gebiet der Wasserversorgung, der Abwasser- und Abfallbe­ seitigung steht den Gemeinden eine Autonomie zu, wie sie beispiels­ weise den Gemeinden in einigen Ländern der Bundesrepublik Deutsch­ land nicht mehr in diesem Umfang gewährleistet ist.351 Den liechtenstei­ nischen Gemeinden ist es so möglich, lebensnotwendige Leistungen zur Befriedigung von Grundbedürfnissen ihrer Bürger zu erbringen. Aller­ dings werden diese Aufgabenbereiche teilweise mit erheblichen Sub­ ventionen gefördert, wodurch dem Staat praktisch Mitbestimmungs­ rechte erwachsen, die eine autonome Entscheidung der Gemeinden umso mehr beeinflussen können, je grösser die Subventionen prozen­ tual ausfallen.352 G. Das Forstwesen Obwohl etwa 91 Prozent der gesamten Waldflächen im Fürstentum Liechtenstein den elf Gemeinden und acht Alpgenossenschaften gehö­ ren,353 haben weder die Gemeinden noch die Alpgenossenschaften allei­ nige Kompetenzen in Fragen der Forstwirtschaft. Die Bewirtschaftung der Gemeindewaldungen erfolgt nur im Einvernehmen mit dem 350 An öffentliche Kehrichtverwertungsanstalten werden Subventionen in Höhe von 40% der Kosten gezahlt, Art. 2 lit. e der Verordnung vom 12.9.1958 über die Ergän­ zung des Subventions-Reglements, LGBl. 1958 Nr. 18. 351 In Niedersachsen sind die Aufgaben der Abfallbeseitigung auf die Kreise bzw. die Kreisebene verlagert worden, v. Mutius, Gutachten, E 107. 352 Die Bedeutung der Subventionen als Lenkungsmittel des Staates treten im Abfall­ wesen sichtbar hervor. Dem Begehren der Gemeinden, ihren Anteil in Höhe von ca. 3,5 Mio Franken an der vom «VFA» errichteten zweiten Verbrennungslinie mit einer Subvention von 40% zu unterstützen, kommt die Regierung nur unter bestimmten Auflagen nach. Zu den Einzelheiten siehe «Kehrichtanlage Buchs: Beharrung oder Kompromiss?», in: L.Volksblatt vom 10.5.1985, S. 1. Zu der Bedeutung von Sub­ ventionen als Lenkungsmittel des Staates siehe S. 176ff. 353 Bielinski, S. 17 mit Verweis in Anm. 5. 154
	        

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