Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

Gemeindevorsteherkonferenzen hat gezeigt, dass sie heute eine wich­ tige Institution für die Arbeit der Gemeinden ist. Eine gesetzliche Ver­ ankerung der Konferenz ist nicht erforderlich. e) Die öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit der Gemeinden Verfassung und Gemeindegesetz205 gehen davon aus, dass die Gemein­ den in freier Selbstverwaltung eigenverantwortlich die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zu erfüllen haben. Auch wenn die exakte Bemessung des damit definierten Aufgabenbereiches nicht immer ein­ fach erscheinen mag, so wird jedenfalls deutlich die Eigenverantwort­ lichkeit der Gemeinden hervorgehoben. Konsequenterweise ermög­ licht das Gemeindegesetz in Art. 3 die öffentlich-rechtliche Zusammen­ arbeit der Gemeinden, denn zur selbständigen und eigenverantwort­ lichen Wahrnehmung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehört grundsätzlich auch die Möglichkeit, diese Aufgaben im Verbund mit anderen Gemeinden zu erfüllen. Allerdings ist unklar, in welchem Umfang Art. 3 GemG die Zusammenarbeit der Gemeinden gewährlei­ stet und ob es Einschränkungen der gemeindlichen Organisationsho­ heit in diesem Bereich gibt. Deshalb werden die Grundsätze und Pro­ bleme der gemeindlichen Zusammenarbeit in dieser Arbeit themati­ siert.20' Nach Art. 3 GemG können sich die Gemeinden durch Beschluss der Gemeindeversammlung zur gemeinsamen Erfüllung öffentlicher Auf­ gaben verbinden und gemeinsame Organe bestellen. Den Gemeinden ist damit die sachgerechte Bewältigung auch derjenigen Aufgaben mög­ lich, die von einer einzelnen Gemeinde wegen fehlender Finanz-und Verwaltungskraft nicht mehr erfüllt werden könnte. Einige gemeind­ liche Aufgaben, wie z.B. die Wasserversorgung, die Müll- und Abwas­ serentsorgung oder die Betreuung alter und gebrechlicher Menschen, 205 Art. 110 Verf. i.V.m. An. 1,4 GemG. 206 Grundsätzliche Literatur zu diesem Problemfeld, z.B. für die Bundesrepublik Deutschland: Janbernd Oebbecke, Zweckverbandsbildung und Selbstverwaltungs- garantie, Köln, Stuttgart, Berlin, Hannover, Kiel, Mainz, München 1982; für die Schweiz: Gion Hendry, Die öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit der Gemeinden im Kanton Schaffhausen, Diss., Zürich 1979; Rudolf Trepp, Gemeindeautonomie und interkommunale Zusammenarbeit im Kanton Graubünden, Diss., St. Gallen 1975. 131
	        

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