Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

Gemeindevorsteher und ihrem Privadeben vereinbaren lässt. Einzelne Gemeinden178 haben deshalb neben den freiwilligen Gemeindekommis­ sionen, die eher dem Gemeinderat dienen, auch das sogenannte «Res­ sortsystem» eingeführt.179 bb) Das «Ressortsystem» Ziel des «Ressortsystems»180 ist die partielle Entlastung des Gemeinde­ vorstehers von dessen Führungsaufgaben und die Aufteilung der Füh­ rungsverantwortung auf alle Mitglieder des Kollegiums.181 Jedem Gemeinderatsmitglied wird ein Aufgabenbereich zugewiesen,182 für das er in gewisser Weise verantwortlich und für welches er aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten am besten geeignet ist.183 Mit der eigenverantwortlichen Wahrnehmung eines bestimmten Aufgaben­ bereiches durch das einzelne Gemeinderatsmitglied erhoffen sich die Gemeinden zugleich eine stärkere Aktivierung und Motivation der Gemeinderatsmitglieder und eine verstärkte Identifikation mit den Beschlüssen des Kollegiums.184 178 Balzers, Eschen, Triesen. Triesenberg hat seit Januar 1987 und Schaan seit Februar 1987 das «Ressortsystem» eingeführt. Allerdings verwenden beide Gemeinden anstelle des Begriffs «Ressort» aen Begriff der Kommissionen, vgl. Anm. 180; das Reglement der Gemeinde Triesenberg zu den Kommissionen der Gemeinde vom 14.Januar 1987 und die Protokolle des Gemeinderates Schaan vom 18. Februar 1987, Bl.Vn und vom 18. März 1987, Bl. HI. 179 Siehe L.Vaterland vom 23.12.1978, S.4f., «Triesen: Mutiger Einstieg in neues Ver­ waltungssystem»; Bielinski, S.58f. 180 Während unter dem Ressortprinzip allgemein die eigenverantwortliche Organisation und Führung eines bestimmten Ressorts verstanden wird, ist mit der Bezeichnung «Ressortsystem» in den liechtensteinischen Gemeinden nur eine eingeschränkte eigenverantwortliche Tätigkeit der «Ressortinhaber» zu verstehen. Näheres im Text. Da sich dieser Begriff aber in der Diktion zur Beschreibung der gemeindlichen Orga­ nisation eingebürgert hat (siehe auch Information zur Gemeindegesetzrevision, S. 35), wircT er in dieser Arbeit unter Verwendung von Anführungszeichen gebraucht. Lediglich Triesenberg und Schaan vermeiden wegen der oben genannten Begriffsunschärfe das Won «Ressort» und sprechen stattdessen von Kommissionen. Dennoch taucht der Begriff «Ressort» in Abgrenzung zum Begriff der Kommissio­ nen in der Gemeinde Schaan wieder auf (vgl. Sitzungsprotokoll der Gemeinde Schaan vom 18.2.1987, Bl. VII). 181 L.Vaterland vom 23.12.1978, S. 4f. (5), «Triesen: Mutiger Einstieg in neues Verwal­ tungssystem». 182 Schaan hat mit dem Grundsatzbeschluss über eine «Ressort»-Bildung in der Gemeinderatssitzung vom 18.2.1987 beschlossen, dass nur 6 Aufgabenbereiche («Ressorts») zu bilden sind, wobei jedem «Bereich... 2 Gemeinderäte (je ein Vertre­ ter der beiden Parteien) angehören» sollen. 183 Bielinski, S. 58. 184 L.Vaterland vom 23.12.1978, S. 4f. (5), «Triesen: Mutiger Einstieg in neues Verwal­ tungssystem». 125
	        

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