Volltext: 125 Jahre Harmoniemusik Triesen

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STATUTEN 
Die Statuten 
Im Jahr 1887 gelangte die Musikgesell- 
schaft Triesen erstmals an die Fürstli- 
che Regierung, um ihre Statuten geneh 
migen zu lassen. Und obwohl Wilhelm 
£berle, zu dieser Zeit Dirigent der Mu 
3sik, die «unterthänigste» Bitte vorbrach 
;e, die Statuten zu prüfen und zu geneh- 
migen, gab ihm der damalige Fürstliche 
Kabinettsrat von In der Maur negativen 
Bescheid. Er schrieb am 23. 12. 1887: 
Die von Ihnen vorgelegten Statuten der 
Musikgesellschaft Triesen eignen sich 
nicht zur Ja-Genehmigung.» Er erklärte 
sich jedoch bereit, in dieser Sache den 
Triesnern weiterzuhelfen und bestellte 
Nilhelm Eberle in sein Büro, um diesem 
darzulegen, wie die Statuten umzuar- 
’eiten seien. Dies geschah im folgenden 
Jahr und am 8. April 1888 wurden die 
ersten Statuten des Musikvereins Trie- 
sen durch die Fürstliche Regierung ge- 
nehmigt. Als Mitglieder unterschrieben: 
Alfons Eberle, Fidel Erni, Josef Kindle. 
Viktor Sprenger, Alban Kindle, Alberi 
Eberle, Augustin Hoch und Josef Ma: 
:ock. Nur fünf Jahre später, 1892, 
schrieb die Fürstliche Regierung erneut 
an den Musikverein Triesen. In einem 
Erlass teilte sie mit, dass die alten Statu- 
ten überholt seien und nicht mehr ent- 
sprechen. Mit genauen Auflagen betrau- 
te sie den Verein mit einer Überarbei- 
tung der bisher gültigen Vereinsvor- 
schriften. 1899 schrieb Alois Risch, der 
Vorstand der Musikgesellschaft Triesen 
an die Fürstliche Regierung: «Die Musik: 
jesellschaft Triesen hat mit Zustim- 
nung aller Mitglieder die beiliegenden 
Statuten ausgefertigt und angenom: 
nen. Es stellt nun die genannte Gesell- 
;chaft an die hohe fürstliche Regierung 
las untertänigste Ersuchen, hochdie- 
selbe wolle diese Statuten eingehend 
)rüfen und hochgefälligst genehmigen. 
‚906 wurden die 2. Statuten durch die 
tegierung sanktioniert. Die Zeitspanne 
zon 14 Jahren vom Ersuchen um Über 
arbeitung bis zur Genehmigung macht 
leutlich, dass die Musikanten aus Trie- 
zen diese Sache offensichtlich nicht für 
esonders wichtig hielten, oder einfach 
zeine Zeit hatten, um die Angelegenheit 
zu bereinigen. So datiert beispielsweise 
in Schreiben von 1898, aus dem hervor- 
seht,dass eine Fassung der vorgelegten 
Statuten, den Wünschen des Kabinett- 
:ates von In der Maur nicht entsprach 
ınd somit abgewiesen wurde, 
Die Neufassung von 1906 unter 
scheidet sich vor allem im formalen Auf- 
au deutlich von seinem Vorgänger und 
ähnelt in vielem den heute bekannten 
Vereinsstatuten. Vom Inhalt her fällt vor 
allem die Strenge der Artikel auf, die sich 
nit Vergehen gegen die Vereinsnormen 
nichten. Viele der Artikel betreffen 
Abschrift der handgeschriebenen Statuten de 
Wusikvereins Triesen 
ıom 28. Januar 1888 / 8. April 1882
	        

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