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STATUTEN
Die Statuten
Im Jahr 1887 gelangte die Musikgesell-
schaft Triesen erstmals an die Fürstli-
che Regierung, um ihre Statuten geneh
migen zu lassen. Und obwohl Wilhelm
£berle, zu dieser Zeit Dirigent der Mu
3sik, die «unterthänigste» Bitte vorbrach
;e, die Statuten zu prüfen und zu geneh-
migen, gab ihm der damalige Fürstliche
Kabinettsrat von In der Maur negativen
Bescheid. Er schrieb am 23. 12. 1887:
Die von Ihnen vorgelegten Statuten der
Musikgesellschaft Triesen eignen sich
nicht zur Ja-Genehmigung.» Er erklärte
sich jedoch bereit, in dieser Sache den
Triesnern weiterzuhelfen und bestellte
Nilhelm Eberle in sein Büro, um diesem
darzulegen, wie die Statuten umzuar-
’eiten seien. Dies geschah im folgenden
Jahr und am 8. April 1888 wurden die
ersten Statuten des Musikvereins Trie-
sen durch die Fürstliche Regierung ge-
nehmigt. Als Mitglieder unterschrieben:
Alfons Eberle, Fidel Erni, Josef Kindle.
Viktor Sprenger, Alban Kindle, Alberi
Eberle, Augustin Hoch und Josef Ma:
:ock. Nur fünf Jahre später, 1892,
schrieb die Fürstliche Regierung erneut
an den Musikverein Triesen. In einem
Erlass teilte sie mit, dass die alten Statu-
ten überholt seien und nicht mehr ent-
sprechen. Mit genauen Auflagen betrau-
te sie den Verein mit einer Überarbei-
tung der bisher gültigen Vereinsvor-
schriften. 1899 schrieb Alois Risch, der
Vorstand der Musikgesellschaft Triesen
an die Fürstliche Regierung: «Die Musik:
jesellschaft Triesen hat mit Zustim-
nung aller Mitglieder die beiliegenden
Statuten ausgefertigt und angenom:
nen. Es stellt nun die genannte Gesell-
;chaft an die hohe fürstliche Regierung
las untertänigste Ersuchen, hochdie-
selbe wolle diese Statuten eingehend
)rüfen und hochgefälligst genehmigen.
‚906 wurden die 2. Statuten durch die
tegierung sanktioniert. Die Zeitspanne
zon 14 Jahren vom Ersuchen um Über
arbeitung bis zur Genehmigung macht
leutlich, dass die Musikanten aus Trie-
zen diese Sache offensichtlich nicht für
esonders wichtig hielten, oder einfach
zeine Zeit hatten, um die Angelegenheit
zu bereinigen. So datiert beispielsweise
in Schreiben von 1898, aus dem hervor-
seht,dass eine Fassung der vorgelegten
Statuten, den Wünschen des Kabinett-
:ates von In der Maur nicht entsprach
ınd somit abgewiesen wurde,
Die Neufassung von 1906 unter
scheidet sich vor allem im formalen Auf-
au deutlich von seinem Vorgänger und
ähnelt in vielem den heute bekannten
Vereinsstatuten. Vom Inhalt her fällt vor
allem die Strenge der Artikel auf, die sich
nit Vergehen gegen die Vereinsnormen
nichten. Viele der Artikel betreffen
Abschrift der handgeschriebenen Statuten de
Wusikvereins Triesen
ıom 28. Januar 1888 / 8. April 1882