m Archiv der Harmoniemusik, noch im
Zemeinde- oder Landesarchiv zu finden.
Seit-1923 wurde ein Protokollbuch ge-
ührt, das wie die Statuten nicht mehr
auffindbar ist. So ist das Vereinsleben ei-
zentlich erst seit der Neuanlegung des
Protokollbuchsgenauestens nachvoll-
ziehbar. Für die vorliegenden Jahre kön-
nen wir uns aber auf die Aufführungen
Büchels verlassen, der offensichtlich
noch auf die Quelle von 1923 zurück-
zreifen konnte.
Die Namen
der Harmoniemusik
J/rkundlich sind die Namen «Musikge-
sellschaft Triesen», «Musikverein Trie-
sen», «Blechmusik», «Rischa Mosig» und
ı‚Harmoniemusik» belegt. In den ersten
Statuten von 1888 wird der Name «Mu-
sikverein» genannt. In der Korrespon-
denz bis zur Jahrhundertwende taucht
auch öfters der Name «Musikgesell-
schaft» auf. Büchel schreibt, dass im
Jahr 1892 eine zweite Musik gegründet
worden sei. Dies ist auf Grund der
Schriftstücke im Landesarchiv weder zu
jeweisen noch zu widerlegen. Dass aber
lie Musikgesellschaft diese zweite
Gründung hätte sein können, ist nicht
anzunehmen, zumal Wilhelm Eberle,
Dirigent der «Rischa Mosig» von 1881 —
1887, eben für diese Musikgesellschaft
zeichnet. Es handelt sich hier doch
ziemlich sicher um zwei nebeneinander
gebrauchte Namen. Eindeutig ist aber,
dass die heutige Harmoniemusik aus
dem Zusammenschluss von minde-
stens zwei Musikvereinen entstanden
st. Ob auch beide den Versuch unter-
ı1ommen haben, ihre Statuten von der
türstlichen Regierung genehmigen zu
assen ist nicht mehr eindeutig feststell-
ar. So kann man sicher mit Berechti-
sung nur sagen, dass vor 1900 die offi-
zellen Namen «Musikgesellschaft» und
Musikverein» und zudem die populären
3enennungen «Blechmusik» und «Ri-
scha Mosig» geläufig waren. In den Sta-
ten von 1904 ist noch «Musikverein»
zu lesen. Im Jahr 1935 beschlossenen
Statuten heisst es dann «Harmoniemu-
sik Triesen». Es ist jedoch als sicher an-
zunehmen, dass dieser Name bereits
923 benutzt wurde.
Die Finanzen
Die Beiträge der Gemeinden bezogen
sich ursprünglich rein auf die Gewäh-
ung einer kleinen Entschädigung für
las Mitwirken der Harmoniemusik an
“ronleichnam. Die Höhe des Jahres-
‚eitrages errechnete die Gemeinde an
ler Zahl der Musikanten, die sich an
*ronleichnam mit Instrumenten zeig-
en! Begreiflich, dass an diesem Tage al-
es erschien, was eine «Guga» besass!
Die Jahresbeiträge der Gemeinde
betrugen:
‚911 bei der Firmung Kr. 60.00
am Fronleichnamsfest Kr. 67.20
(912 am Fronleichnamsfest Kr. 70.40
1913 bei der Pfarrinstallation Kr. 20.00
am Fronleichnamsfest Kr. 73.60
1914 am Fronleichnamsfest Kr. 60.80
die Harmoniemusik erhielt pro Mitglied
?r. 5.—. So betrugen diese Beiträge z.B.
1921 Fr. 110.— (pro Mitglied Fr. 5.—). 1938
arst Fr. 125.—, entsprechend den 25 Ver-
äinsmitgliedern. 1939 finden wir in der
3emeinderechnung «der Harmoniemu-
szik für Fronleichnam und Weisser
Sonntag» den Betrag von Fr. 200.— ge-
währt, der etwas später auf Fr. 300.
zich erhöhte und 1955 Fr. 1000.— be-
Trug. Die Gemeinde gewährte dem Ver:
ıän in den letzten Jahren verschiedent-
ich ausserordentliche Zuwendungen,
30 1950 an die Neuuniformierung. 1952
an die in diesem Jahre erstellte eigene
Vereinsbühne, das benötigte Holz von
15 m®. Seit dem Jahre 1957 erhalten die
lem Landesmusikverband angeschlos-
senen Vereine aus dem vom Lande zur
Verfügung gestellten Kulturbeitrag
:benfalls eine jährliche Zuwendung.
In den letzten 10 Jahren haben die
3eiträge der öffentlichen Hand stark zu-
jenommen. So schätzt der Verein nicht
ur die alljährlich grosszügige Unter-
;tützung der Gemeinde, sondern auch
len Beitrag des Liecht. Musikverbandes
der seit 1957 um ein Mehrfaches ange:
stiegen ist. Auch ausserordentliche Zu-
vendungen seitens der Gemeinde für
lie Neuuniformierung (1978) und die
NVeuinstrumentierung (1982) blieben
xıicht aus,
Bei grösseren Ausgaben (Neuinstru
nentierung, Neuuniformierung, Musik-
;chule, Jugendmusiklager) kann der
’erein auch mit einer Subvention sei-
ens des Liecht. Jugend- und Kulturbei-
:ates rechnen. Nicht zu vergessen sind
lie jährlichen Passiv-Gelder, die in allen
TJaushaltungen unserer Gemeinde ”er-
jettelt» werden.Ohne diesen privaten
Zustupf wäre es nicht möglich den Ver-
an in seiner jetzigen Form zu leiten.