Aufgaben der Familie
Willen der Eltern und wird dabei von seiner Tante
unterstützt. Was nun?
Kinder müssen ihren Eltern gehorsam sein. Die
Eltern sind die Erziehungsberechtigten, nicht die
Grosseltern oder andere Verwandte. Der Vater
bestimmt den Aufenthaltsort, die Schule und die
Berufswahl seiner Kinder. Wenn ein Kind Ver:
mögen hat, wird dieses vom Vater verwaltet. Aus-
serdem ist der Vater der gesetzliche Vertreter der
Kinder.
Die Rechte der Eltern fasst man unter dem Begriff
der «gemeinschaftlichen Rechte und Pflichten
der Eltern» zusammen; die Rechte des Vaters
unter dem Begriff der «väterlichen Gewalt».
Massgebend ist im liechtensteinischen Recht die
väterliche Gewalt.
Viele Rechte, die die Erwachsenen haben, hast du
nicht. Du kannst kein Moped auf Kredit kaufen,
wenn deine Eltern nicht einverstanden sind. Du
kannst dies deshalb nicht, damit du dich nicht mil
Pflichten belastest, die du nicht übersehen und
nicht tragen kannst. Kurz: damit andere deine
Unerfahrenheit nicht ausnutzen. Andererseits
hast du Pflichten, die Erwachsene nicht haben,
und es ist dir manches untersagt, was ihnen nicht
verboten ist.
Die Kinder sind mit der Vollendung ihres 20.
Lebensjahres volljährig. Dann unterstehen sie
nicht mehr der väterlichen Gewalt.
Gegen den Missbrauch der väterlichen Gewalt
oder gegen die Unterlassung der damit verbunde-
nen Pflichten kann nicht nur das Kind selbst, son-
dern jedermann, der davon Kenntnis hat, und
besonders die nächsten Anverwandten den Bei-
stand des Gerichtes anrufen. Die Einschaltung
von Jugendamt und Polizei ist nicht erforderlich.
Das Gericht muss nach erfolgter Beschwerde den
Gegenstand der Beschwerde untersuchen und
die den Umständen entsprechenden Verfügun-
gen treffen.
Grundsätzlich haben die Eltern das Recht und die
Pflicht, die Handlungen ihrer Kinder einver-
ständlich zu leiten. Wenn sich die Eltern nicht
einig sind, so hat der Vater aufgrund seiner Stel-
lung als Haupt der Familie und als Inhaber der
väterlichen Gewalt die letzte Entscheidungsbefug-
nis.
Nach Gesetz haben Vater und Mutter also nicht
die gleichen Rechte - und auch nicht die gleiche
Verantwortung. Wenn sie verschiedener Mei-
nung sind, müssen sie versuchen, sich zu einigen;
schliesslich entscheidet aber der Vater. In Liech-
tenstein könnte das Gericht nur angerufen wer-
den, wenn die Entscheidung des Vaters einen
offensichtlichen Missbrauch der väterlichen
Gewalt darstellen würde. Im Falle der Trennung
oder der Scheidung bestimmt das Gericht,
welche Kinder dem Vater oder der Mutter zu
überlassen sind. Massgebend ist das Wohl des
Kindes.
Von der Unterhaltspflicht
Martin und Gabi sind Zwillinge. Als sie zehn
Jahre alt sind, Tassen sich die Eltern scheiden. Der
Vater zieht in ein anderes Dorf. Die Mutter
nimmt eine Arbeit an, aber was sie verdient,
reicht für sie und die Kinder nicht aus.
Frage: Muss der Vater für die Kinder Unterhalt
bezahlen?
Dreissig Jahre später. Die Mutter ist gestorben.
Der Vater gerät in grosse Not. Nun bittet er die
beiden Kinder, ihm zu helfen.
Frage: Sind seine Kinder hierzu verpflichtet?
Sl