Volltext: Gemeinschaftskunde

Aufgaben der Familie 
Willen der Eltern und wird dabei von seiner Tante 
unterstützt. Was nun? 
Kinder müssen ihren Eltern gehorsam sein. Die 
Eltern sind die Erziehungsberechtigten, nicht die 
Grosseltern oder andere Verwandte. Der Vater 
bestimmt den Aufenthaltsort, die Schule und die 
Berufswahl seiner Kinder. Wenn ein Kind Ver: 
mögen hat, wird dieses vom Vater verwaltet. Aus- 
serdem ist der Vater der gesetzliche Vertreter der 
Kinder. 
Die Rechte der Eltern fasst man unter dem Begriff 
der «gemeinschaftlichen Rechte und Pflichten 
der Eltern» zusammen; die Rechte des Vaters 
unter dem Begriff der «väterlichen Gewalt». 
Massgebend ist im liechtensteinischen Recht die 
väterliche Gewalt. 
Viele Rechte, die die Erwachsenen haben, hast du 
nicht. Du kannst kein Moped auf Kredit kaufen, 
wenn deine Eltern nicht einverstanden sind. Du 
kannst dies deshalb nicht, damit du dich nicht mil 
Pflichten belastest, die du nicht übersehen und 
nicht tragen kannst. Kurz: damit andere deine 
Unerfahrenheit nicht ausnutzen. Andererseits 
hast du Pflichten, die Erwachsene nicht haben, 
und es ist dir manches untersagt, was ihnen nicht 
verboten ist. 
Die Kinder sind mit der Vollendung ihres 20. 
Lebensjahres volljährig. Dann unterstehen sie 
nicht mehr der väterlichen Gewalt. 
Gegen den Missbrauch der väterlichen Gewalt 
oder gegen die Unterlassung der damit verbunde- 
nen Pflichten kann nicht nur das Kind selbst, son- 
dern jedermann, der davon Kenntnis hat, und 
besonders die nächsten Anverwandten den Bei- 
stand des Gerichtes anrufen. Die Einschaltung 
von Jugendamt und Polizei ist nicht erforderlich. 
Das Gericht muss nach erfolgter Beschwerde den 
Gegenstand der Beschwerde untersuchen und 
die den Umständen entsprechenden Verfügun- 
gen treffen. 
Grundsätzlich haben die Eltern das Recht und die 
Pflicht, die Handlungen ihrer Kinder einver- 
ständlich zu leiten. Wenn sich die Eltern nicht 
einig sind, so hat der Vater aufgrund seiner Stel- 
lung als Haupt der Familie und als Inhaber der 
väterlichen Gewalt die letzte Entscheidungsbefug- 
nis. 
Nach Gesetz haben Vater und Mutter also nicht 
die gleichen Rechte - und auch nicht die gleiche 
Verantwortung. Wenn sie verschiedener Mei- 
nung sind, müssen sie versuchen, sich zu einigen; 
schliesslich entscheidet aber der Vater. In Liech- 
tenstein könnte das Gericht nur angerufen wer- 
den, wenn die Entscheidung des Vaters einen 
offensichtlichen Missbrauch der väterlichen 
Gewalt darstellen würde. Im Falle der Trennung 
oder der Scheidung bestimmt das Gericht, 
welche Kinder dem Vater oder der Mutter zu 
überlassen sind. Massgebend ist das Wohl des 
Kindes. 
Von der Unterhaltspflicht 
Martin und Gabi sind Zwillinge. Als sie zehn 
Jahre alt sind, Tassen sich die Eltern scheiden. Der 
Vater zieht in ein anderes Dorf. Die Mutter 
nimmt eine Arbeit an, aber was sie verdient, 
reicht für sie und die Kinder nicht aus. 
Frage: Muss der Vater für die Kinder Unterhalt 
bezahlen? 
Dreissig Jahre später. Die Mutter ist gestorben. 
Der Vater gerät in grosse Not. Nun bittet er die 
beiden Kinder, ihm zu helfen. 
Frage: Sind seine Kinder hierzu verpflichtet? 
Sl
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.