Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 405 — p. 75 Ein Hoffstatt sambt einem stückhle / güeth darzü gehörig zü Schan, ob/ St. Peters gassen gelegen, stost / an die Heimbgassen, oben an das / gässelen. Zünst vermög erblehen briefs / von 1 u d w i g e n Freyherren von brandis / anno. 1497 darin vorbehalten, / wann sye es verkaüffen wollen mit / des lehen Herren wüssen vndt willen, / aüff das S c h 1 o s vaducz zü antworthen, / oder das lehen heimbgefallen. Waissen . .2. fiertel Gibt iezt vest Mayr.J Ein ackher im Gabetsch, aüswerts / gegen der strass, an der Herr- / schaft güeth. Ein ackher im Gabetsch, aüswert / vndt einwert an der Herrschaft güeth, einwert an St. Lorenzen.1, Ein ackher in Pardiel, abwertc / an der Flerrschaft güetter. Ein e g a r t e n underm egel - / graben wexlet mit der Herrschaft / güeth gegen rhein ans Mesmers / güeth, auffwert dem landt- nach an/ St.Peters güeth.'1 Ein ackher im rossfeldt aüfwert / vndt aüswert an der Herrschaft / güetter.e Ein Mannmad aüff der Mäder an / der Herrschaft, aüffwerts dem / landtnach an graben, abwert / dem landtnach ans waidtriedt.'1 p. 75 a In der AS. 1682 in anderer Folge genannt; Vgl. 287 in d. Bd.; am Rand der AS. 1701: «zinnst anno 812 Hieronimus / Tschetters Erben in der / Obergass», (Bemerkung Schupplers). — b AS. 1682 mit gleichem Wortlaut; vgl. 260. — c Desgleichen. — d AS. 1682: «egerten», sonst gleicher Wortlaut; vgl. 260; AS. 1701: «gegen berg an Herr- / schaft 
güeth». (Bemerk. 1701). - e AS. 1682 gleicher Wortlaut; 260. — / Desgleichen; 261. 1 Vgl. 260 f.; der oben genannte Hof ist im Brand. Urbar nicht sicher verifi- zierbar.
	        

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