Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 402 — Ein ackher in quaderen, genant / der Hüeber1' Ein Mitmel ackher auch in quaderen / genant ackhermel, oben an der / Herrrschaft Hoff.cl Zünst laüth lehenbriefs. waissen . .6. fiertel'1 Gibt iezt enderle Thöni sambt mit- / halten.c Anderhalb Jaüchhart ackher zü V e n a 1. / stost an die 1 a n d t s t.r a s s, einhalb ans / leüt Priesters ackher, oben an / der Rüetthe- nen güeth, aüswert / an Weltin Schneiders erblehen.f Ein Mittmel ackher ob dem dorff / Schan zwischen baiden gassen gelegen, / stost zü dreyen seithen an der Herr / schaft güether. Ein Mittmel ackher aüff yslabilff. Ein halb mittmel ackher aüff yslabülff.2 p. 73 Zünst vermög erblehen briefs / von Wolffharten Freyherren von / Brandiss anno. 1424. bey vertuest / des erblehens. Waissen . .2. Schefl.a gibt iezt Ha nss bürckhlin b Hier offensichtlich falsch abgeschrieben: im Brand. Urbar: «grüber», AS. 1682: «grüeber»; vgl. 306 Nr. 2. - c AS. 1682: «ackhernell»; vgl. 307 Nr. 3. - d AS. 1701: Ein Klammer fasst die vorangehenden 5 Absätze zusammen und weist auf die Bemerk. Schupplers: «zinset anno 812 Johann / Wächter und Consorten». 
— e AS. 1701: «Zünst Hanss Conradt / sambt 
mithaften» (um 1701). f Die vier folgenden Stücke im Brand. Urbar 282 Nr. 1 —4. Die AS. 1682 enthält ebenfalls diese Stücke, jedoch sind zwei Absätze vorher eingeschoben, welche die AS. 1701 erst p.73 erwähnt. AS.1701 am Rand (um 1701): «Caspar Beckh ist lehen-/trager». 1 306 f. - 2 282, 1 - 4. p. 73 a Gleicher Zins seit 1424, vgl. 282. Am Rand der AS. 1701: «Zünst anno 812 Joseph Wanger/ und Consorten mit 1 
Malter» (Schupplers Bemerkung).
	        

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