Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 6 — Auch der Umfang der vorliegenden Quellenedition ist durch die besonderen Verhältnisse in Liechtenstein, wie Kleinräumigkeit des Staatsgebietes und bescheidene Dotation der Archive mit Urkunden aus der Zeit vor 1416, bestimmt. So erscheinen in diesem Band sämt- liche schriftliche Nachrichten aus dem durch die Jahreszahl 1416 limitierten Zeitraum, auch dann, wenn diese Nachrichten nicht direkt liechtensteinische Verhältnisse betreffen. Der von Franz Perret aufge- stellte Editionsplan, wonach nur Liechtenstein direkt betreffende Do- kumente aufgenommen werden, ist hier erweitert worden, mit dem Gewinn, dass alle in Liechtenstein liegenden Quellen vor 1416 der Forschung leicht zugänglich werden. In den Band werden also auf- genommen: alle Originale vor 1416. Abschriften, deren Original-Ur- kunden (vor 1416) nicht mehr vorhanden sind. Ferner Originale (vor 1416), die nicht in Liechtenstein archiviert sind, von denen aber Ab- schriften aus der Zeit vor 1806 (Souveränität) in Liechtenstein vor- handen sind. Abschriften oder Übersetzungen aus der Zeit vor 1613, (dem Jahr des Herrschaftsbeginnes der Grafen von Hohenems im heutigen Fürstentum). Ubersetzungen und Abschriften aus dieser Zeit involvieren eine Interpretation des Originaltextes und haben im Blick auf sprachgeschichtliche und kulturhistorische Aspekte einen eigenen Stellenwert; sie sind für die Entstehungszeit beweiskräftig. (Durch diesen Grundsatz fand übrigens nur das interessante Trans- sumpt von 1541 der Urkunde Kaiser Heinrich VI. von 1194 Mai 22. und der Urkunde Friedrich II. von 1214 Februar 14. aus dem Pfarrei- Archiv Bendern Aufnahme in das Urkundenbuch). Was die Methode der Herausgabe betrifft, so sind die in den drei vorgängigen Bänden angewandten Grundsätze verbindlich (vgl. LUB. 1/1, 9 ff., 497; LUB. 1/2, 7; LUB. 1/3, 3 ff., 6). Dasselbe gilt für die Textgestaltung und die äussere Aufmachung wie: Titelregest, Anmerkungen, Literaturnachweis, schriftkritsche und diplomatische Untersuchungen. Der Bearbeiter versuchte, die in Liechtenstein liegen- den Quellen besonders genau zu erfassen und zu bearbeiten, um dem Laien und Geschichtsfreund von der hiesigen Quellenlage aus den Einstieg in die Geschichte leicht zu ermöglichen. Es wurde deshalb nicht mit Hinweisen, Angaben und Anmerkungen gespart, so dass die Rücksicht auf den Leser und Benutzer des Urkundenwerkes den Grund- satz einer bloss strengen und objektivierten Quellenwiedergabe über-
	        

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