Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 359 — Der Schloss kraütgarten, so, zimmblich gross, ertragt in diea Vom wasser Tobel an, hinaus biss an das geweste wein- / gärtle, aüch Schlossgüeth, ohn- / gefähr .22. Mannmad hewwachs, / der zeit verliehen vmb 50. fl. Die newe wiss oben am solchem1' Schloss- / güeth gelegen, der Zeit verliehen / vmb 8 fl— Darzu seindt die von vaducz vndt / Schan schuldig, in solchen Schloss- / güethern iährlich 3. Tag mit / pflüegen vndt hawen zü bawen / da soll man leüth vndt vich 2. mahl / züessen geben, vndt zü nacht / jedem ein hoffbrodt.1 Der Mayrhof f 
t2 zwischen vaducz vndt / Trisen sambt der wiss, so einer p. 31 Herrschaft zügefallen ist, alles / in einem einfang. Die Herten wissal ob dem Mayr - / hoff' gelegen, stost zü 3. seithen / an die a 11 g e m a i n . Züe 4.ten /' and Landtstrass. vermög Kaüff- / brieffen von 1 u d w i g G i c z i von / Vaducz. anno. 1503. vnd 1505. Diss seindt auff die .100. Mann- / madwisen, darinen ein grosser / vieh- stadel, vndt Sennhütten, / derzeit verliehen vmb 135. fl. a In keiner Abschrift wird eine Zahl oder ein Ergebnis genannt. - b In der AS. 1701 eingeflickt. - c AS. 1682: «Mayerhof». 1 Vgl. 319 ff. in diesem Bd. — 2 Der Meierhof gehörte ehemals einem Bürger und kam vor 1505/10 in herrschaftlichen Besitz, (vgl. 275 Anmerk. 1 in diesem Bd.). Der Kauf kam in zwei Etappen, wie wir in der nächsten Seite dieses Ur- bars erfahren, zustande, nämlich 1503 und 1505. KB. 368. p. 31 a AS. 1682: «Herttenwiss». 
- b AS. 1682:« Mayerhoff». 1 Hertenwis, Hertenwiese, vgl. 275 Anmerk. 2. in diesem Bd.
	        

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