Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 354 — p. 25 Ein grosser Baw stadel sambt / einem Baum- vndt Kraüth- / garten gegen solchem ambt - / hauss vber gelegen ./. Ein ander ambt haus1 neben / der Kirche gelegen ./. Ein ross oder vieh Stadel sambt / einem Baum- vndt Kraüth- / garten daran gelegen. Ein Hülzi Haüss, wie man in die Kirchen gehet, so der Zeith / zürn schüelhauss gebraucht / wirdt, von altemhero das / Zollheus- 1 i n2 genant./. ÖFFNUNG. Das Haüss OsterReich. geben / Jährlich wegen offnüng des Schlos / Vaducz,'1 aüch Schücz, Schirm, vndt / züesprüng in allen nothfällen, / vndt dass ein jnhaber V a d ü c z, / die gegen offnüng, in allen öst- / erreichischen Schlösseren daselbst / vmbgelegen haben soll, Vermög / Briefs von Kayser Maximilian o / Flerr L ü d w i g e n von Bran- dis.3 Anno / 1505. vndt dessen confirmation vom / selben Kayser Maximiliano Graff Rüedolff züe Sülcz4 anno.1517. vndt / confirmation von Erczherzog Fer-/dinando, Graff A 1 w i g e n zü Sülcz1'5 / anno . 1566. wie aüch leslere con- / firmation von Ercz- herzog Maxi-/milian, Graff Casparn züHochen/Embs." alss iezigen Jnhaber Anno . 1613." 200 fl. p. 25 a AS. 1682: «Schloss Vadutz». 
- b AS. 1682: «Sültz». 1 Das «ander ambt 
haus» ist die jetzige Musikschule und das Geburtshaus des Komponisten Rheinberger (1839 — 1901). Das Haus dürfte im wesentlichen aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts stammen. — 2 Um 1500 scheint noch das alte Zollhäuslein verwendet worden zu sein. Im Eid des Zöllners heisst es, dass der Zolleinzieher kein «mal im wircz hüs 
essen» soll; er musste im Schloss essen. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts aber war der Wirt zum Adler auch Zöllner; das hölzerne Zollhäuslein verwendete man als Schule, vgl. 251 in diesem Bd.; JbL. 1953, 28 ff. (Malin). - 3 Ludwig von Brandis, Herr zu Vaduz (1486-1507); KB. 299 ff. - 4 Graf Rudolf von Sulz, Herr zu Vaduz (1508-1535). - 5 Graf Alwig von Sulz, Herr zu Vaduz (f 1572). — 6 Graf Kaspar von Hohenems, Herr zu Vaduz (1573 -1640). - 7 Vgl. 257 in diesem Bd.
	        

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