Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 334 — mit / hochen. Nideren Glaitlichen / vnd forstlichen Obrigkeithen / Bluetpannen, wildtpännen, rotes / Schwarzes, kleines, vndt feder / gewildts, Bergwerckhen Erzten, / Mäutten, Zöllen, Marckhen, Ehre- / würden, Tittulen, Herrlich- vndt gerechtigkaiten, Zwüngen. Pänen / Gerichten, Frävelen / Steüren, Raisen, Raisgelteren / vmbgelteren. frohndienstenil / aigenleüthen, Fasnachthennen. / Einzügen, abzügen, Lehenschaften / dem Schloss Vaducz, den ambt- / heüseren, Müh- lenen, Torggeln / aigenen güetteren, verliehenen / oder ohnverlichenen, Wein / gärten, Hölzeren, Wälden / Triben, Tratten, Wasseren / Vischen- zen, rentten, Zünsen / gülten, Nutzungen, gefallen, / grossen vndt klei- nen Zehenten, / Collaturen, vndt allen- anderen / zugehörden, neben Schellenberg / Graff Casparen zu Höchen Embs2 / für ledig vndt aigen, auff ein / ewiges vmb zwey mahlhundert / Tausent Gulden verkauft p. 4 REICHS GRAFFSCHAFT Vnder welchen verloffenen Zeithen / so wohl die von Brandis alss S u 1 c z / von den römischen Kayseren vnder- / schidliche Freiheiten erlangt, in- / massen dann solich güeth ein Graff- / schafft des römi- schen Reichs, die auch / iederzeit ein Graffschaft genent / vndt in Specie Anno 1466 ein / verzigbrieff von Graff Georgen"1 / von Wer- denberg, gegen Bischoff / Orthlieben zu Chur,2 vndt Anno / 1431. von König Sigmunden Anno / 1492. von Kaiser F r i d e - riehen Anno / 1507. von Kaiser Maximiliane Anno / 1514. von Kaiser Maximiliano. Anno / 1566. von Kaiser Maximi- liano alle zeit3 / Die Brandisische Graff- vnd Herr- / Schäften in- tittuliert, vndt anno / 1499. die ledigsagung der aydt- / gnossen der a AS. 1682: «fronen, diensten». 2 Graf Kaspar von Hohenems, Herr zu Vaduz (1573 —1640); vgl. Welti Ludwig, Graf Kaspar von Hohenems, Innsbruck 1963; JbL. 1960, 69 ff. (Seger). P- 4 a AS. 1682: «Jörg». 1 Graf Georg von Werdenberg-Sargans (fl504). — 
2 Ortlieb von Brandis, Bischof von Chur (1459-1491). - Zu diesen Briefen vgl. JbL. 1943,9 ff. Ritter. -
	        

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