Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 222 — Vogteien der Gotteshaus-Leute in Chur und die über das Frauen- kloster in Münster bestätigt. Danach soll jeder Bischof und das Stift Chur mit allen ihren Leuten, wo immer sie sitzen, und ihren Gütern, wo immer sie liegen, keinen andern Vogt haben, als den jeweiligen römischen Kaiser oder König. Auch sollen die Kaiser und Könige diese Vogteien weder gänzlich, noch teilweise an jemand übergeben, verleihen oder verschreiben; noch sollen sie vom Kaiser und König und vom Reich entfremdet werden. Im selben Brief heisst es auch, dass der Bischof von Chur und das Stift Vogt des Frauen- klosters von Münster2 sind. Der Brief besagt auch, dass die hoch- geborenen Fürsten und österreichischen Herzoge Leopold,15 Ernst16 und Friedrich17 mit ihren versiegelten Briefen den Bischöfen von Chur und dem Stift von Chur versichern, jeden Bischof und das Churer Stift bei den vorgenannten Vogteien, Leu- ten und Gütern und auch bei den Festungen Remüss,18 Steins- berg 
19 und Greifenstein,20 samt ihren Leuten und Gütern und Zubehör vor jederman zu schützen und zu schirmen. • Und König Sigismund gebietet deshalb allen weltlichen und geistlichen Für- sten, Grafen, Freien, Herren, Rittern, Knechten, Vögten, Amtsleuten, Bürgermeistern, Räten und Gemeinden und allen Reichsuntertanen, dass sie die Bischöfe und das Stift von Chur nicht behindern, sondern dass sie alle die Güter ruhig lassen geniessen bei Verhängung aller Strafen, die kaiserliches Recht darauf setzt und die in kaiserlichen und königlichen Briefen definiert sind.21 Jtem ist die Festung Remüss18 samt Zubehör Lehen des Bischofs und des Stifts. Einst waren da zwei Brüder von Remüss18; die hatten die Festung von einem Churer Bischof zu Lehen. Da erstach ein Bruder den andern des Lehens wegen. Und die Festung fiel zu Recht wieder an das Stift. Zu dieser Zeit war der oben genannte Vogt Ulrich von Mätsch der Ältere,25 seligen Angedenkens, Hauptmann an der Etsch; er war so mächtig, dass er die Festung Remüss18 mit Leuten und Gütern zu seinen Handen nahm. Und so nahm er dem Stift die Festung und das Lehen und besass alles lange Zeit, so dass unser Stift zu grossem Schaden gekommen ist.22 Jtem haben wir auch Zeugnis, dass die Festung Remüss18 samt Zubehör Lehen des Bischofs von Chur ist.
	        

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