Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 201 - ten Vaduz vnnd Schellenberg, mit vnnd gegeneinannder in schrifften ein - / gelassen vnnd bewilliget güetliche vnnderhanndlüng pflegen zulassen (. doch jed- / em thail an seinen habenden Rechten vnnd gerechtigkhaiten. Da die güete / nit verfang haben möchte ohn- preiüdicierlich vnd ohnnachtailig.) Vnd / dennach zu beederseits Obrig- khaiten vnnd ambts vnnderthonen. zu ainem / vnpartheyischen Ob- man. erkhiesst vnd erpeten. Den Ernüesten Herren / anndreassen C a p i t e 1 allten Stattaman zu Veldtkirch. Volgenndts zu Bey - / sizer vnnd züsäz. vf der Gemaindt deren vf Planngkhen1 sey- ten. Die Er - / samen weisen Thoma Lampart5 Newen, vnnd Thoman Walser" allten / aman der Herrschafft Vaduz. So wol auch vf der Gemaindt zu Frastenz / seyten Die aüch Ersamen vnnd weisen Barthlome Reüze allten // Lanndtaman vnnd Daüidt Khürtzen7 Lanndschreibern der Herrschafft Sonnen-/ e n b e r g , Welche sich, wie aüch vor wolgedachten beeder Herr- schafften fürge - / sezten Obrigkhait vnnd amptleüth. als anstatt vnd jnnamen des Herren / verwallters züe Bludenz (. weil sein Streng vnd vöst, vss Eehafften vr - / Sachen dem veranlass gemäss, in aigner Person nit erscheinen khönnen. / Der Ernüest vnd weiss herr Georg Fryz der zeit Paümaister vnd des Raths / der Statt Bludenz. vnnd der herr Lanndtüogt zu Vaduz selbst in aigner / Person: heüt dato vf die strittige Orth vnnd Enndt, vf den aügenschein ver - / füegt, vnnd die Partheyen durch Jre aüsschüss dahin erfordert. Die aüch / gehor- samblich erschinen. Alsdann nün beede partheyen / in Clag vnd anth- würth Red vnd widerred. aüch deren von Frastennz / fürgewissner Brief vnnd Sigel. gnüegsamb vnnd nachlenngs angehördt. / Der aügen- schein vnnd bericht der Sachen eingenommen vnnd besichtigt. / Seindt daraüff volgennde Vertrags mitel. Durch ermelten Herren Ob - / man vnnd seine zusäz fürgenomen abgeredt. beschlossen vnd beeden / Partheyen geöffnet worden wieüolgt. / Zürn Ersten. Solle in deren von Frastanz alpp vf Saroyen, welche / Sy. laut jres habennden allten Taüschbriefs von V11 e Vogt8, jm vierzehen - / hündert vnnd Sechzechennden tjhar, an sich aigenthümblich Rechtmässig / vnnd wolherrgebracht haben, abwerts vf der Rechten Seiten, ain staine / Marckh an dem Waldt bey ainer grossen weiss Tannen, so denen am / Eschnerberg gehörig, an- statt des R ü s s genant fasset. Wie in erstge - / melten deren von
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.