Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

- 22 - Urkunde Friedrich II. sei durch Jos. Bergmann, Wien, beim kk. Rentamt in Feldkirch gefunden worden. Alsdann kam die Urkunde 1879 in das Landes- regierungsarchiv für Tirol nach Innsbruck. Auf Grund dieser Sachlage gelangle die fürstliche Regierung in Vaduz in zwei Schreiben (1961 März 10., Juni 7.) an die Tiroler Landesregierung mit dem Ersuchen, die in Bendern ausgehobenen Urkunden Liechtenstein zurück- zuerstatten. Dabei handelt es sich um die Urkunde Friedrichs II. von 1214, eine ebenfalls aus Bendern abgewanderte Bulle von Papst Honorius (1221) und der erwähnte Brief Kaiser Maximilians von 1507. Am 18. Juli 1961 antwortete die.Tiroler Landesregierung, dass die angeführten Urkunder. «infolge der Aus- übung des Patronatsrechtes durch den österreichischen 
Staat» über die Kirche von Bendern nach Innsbruck gekommen seien und sich so zu Recht dort be- finden. Die Tiroler Landesregierung ersuchte die Regierung des Fürstentums Liechtenstein, sich mit dieser Auffassung auseinanderzusetzen. Die Liechten- steinische Regierung gelangte darauf an den Kirchenrechtler der Universität Fribourg. Prof. Dr. Isele. mit dem Ersuchen, ein Gutachten über die Angelegen- heit auszuarbeiten. Prof. Dr. Isele wies in einem provisorischen Gutachten nach, dass die Urkunden rechtens nach Bendern gehören. Ein ausführliches Gut- achten vom gleichen Autor soll nächstens vorliegen. Heute besteht kein Zweifel mehr, dass der Bestand der wertvollen Ben- derer-Urkunden in Innsbruck um die Mitte des 19. Jahrhunderts in das Steuer- amt in Feldkirch kamen und dann 1879 in das Landesregierungsarchiv Inns- bruck. Die Archiv Signatur «B» sowie der Registervermerk geben darüber jeweils Aufschluss. Es sind dies folgende, die Zeit vor 1416 betreffende Urkunden: LUB. 113, 244 f., Signatur «B»; LUB. 1/3, 246 ff.; LUB. 1/3, 249 ff.; LUB. 1/3, 252 ff. (mit den entsprechenden Hinweisen von Bilgeri). Die Urkunde von 1214 Februar 14. wurde, trotzdem sie noch in Innsbruck liegt, in diesen Band aufge- nommen, um die Rechlsansicht der Liechtensteinischen Regierung und des Gut- achters zu unterstreichen. Das Gleiche gilt von der Urkunde von 1221 Juni 19. Transsumpt: im Pfarrei-Archiv von Bendern, Mappe 28. Vier Papier- blätter 32 X 32 cm. Datiert auf das Jahr 1541 November 19. Diente offen- sichtlich als Konzept für eine Reinschrift. Mit der Urkunde Friedrich II. wurde zugleich die Urkunde Heinrich VI. übersetzt. — Zum Rahmentext der alten Übersetzung vgl. die Urkunde n. 1 in diesem Band. — Auf einem zum Transsumpt gehörenden Zettel: «Vidimus / Heinricus Romanorum Jmperator confirmat/ donationem Ecclesiae Beneduranae / Monasteno S. Lucii factam. / Anno 1194/ B / No. 3». Druck : JbL. 1912, 83 f. (Büchel); JbL. 1923, 9 f. (Büchel, zum Teil freie Wiedergabe); Bergamann: ]., Beiträge zu einer krit. Gesch. Vorarlbergs u. d. angrenzenden Gebiete, IV. Bd. d. Denkschrift d. phil.-hist. Classe d. k. k. Acad. d. Wissenschaften zu Wien, 1853, 134 f.; Mohr IL, 290 f., vgl. Bd. I., 254. Regest: Eichhorn P. A., Episcopatus Curiensis in Rhaetia sub metropoli Maguntina chronologice ac diplomatice illustratus San-Blasianis 1797, 319;
	        

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