Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 196 — 1 Johannes III., Abundi, vermutlich ans Franken, war Domherr in Eich- stätt, tätig am Konzil von Konstanz, Bischof von Chur 1416 Nov. 27. — 1418; dann Erzbischof von Riga, gest. 14. Mai 1424. Garns P. B., Series Episcoporum, Ratisbonae 1873, 269; Mayer ]. B., Gesch. d. Bistums Chur I., Stans 1907, 426 ff. 2 Zu diesen Bischöfen vgl. die Anmerkungen 1 bis 6 in der vorangehen- den Ablassurkunde. 46. 1415 Bischof Hartman n von Chur, Graf von Werdenberg- Sargans-Vaduz, gibt eine Wiese hinter der Kapelle St. M a - m e r t e n in Triesen zu Lehen. Ain wissen hinder St. mammerten1 zwischen / beeden weegen, ain halb anhes Bächle / Zinssen Lauth ihres Leehen brieffs von / Graff h a r t m a n von werdenberg2/ anno 1415. / Wo sy den Pfennig zinss biss Thomae3 nit / gebendt, so ist der zinss zwayfach ver - / fallen, vnd das Erblehen zinss fellig vnd / Ledig worden. /a Vnnd wass Jahr zeit gelt von denb güetern / gaht sollen die jnhaber dem leehen hern / vor schaden aüss richten -. 2. Pfd 12. Schilling0 Costanzer werüng thüet. 1 Schilling 1 Bazend Gibt iecz debüs Khindtli vnd mithafften/e Abschrift: Urbar der Grafschaft Vaduz aus dem Jahre 1682. Zusam- mengebunden mit dem Landsbrauch. Besitz des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein. Lederband 16 X 30 cm. 102 beschriebene Seiten. Einleitend steht folgender Vermerk: «Gegenwerliger Landtsbruch sambt / bey geseczten Sulzischen Vrbario ist mirr / Basilio Hopp Anno 1682, da ich / vn- wördiger in dz Landtammenn Ambt erkisen / worden bin, V: Jhro hochgräfl. Eta/: saluo tir. / regierenden Grafen Ferdinandten durch hl: Christoff Angern / in gnaden Communiciret worden, welher ich auf/mein Köstig hab abschreiben, vndt in disen / bunth ein binden 
lassen». Das Urbar ist die älteste Quelle für die genannte Lehensverleihung. — Die beglaubigte Kopie eines Urbares der
	        

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