Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 143 — lieh gehenkt hab an / disen brief. Der alsuss hiev ze veltkilch geben ward, des Järes do man zalt von Crists gebürte, jm / viert- zehenhundertsten Jär. an dem nächsten mäntag nach sant h i 1 a r i - je n 
w tag Übersetzung Ich, Hans Yseli1, Weinbauer, Bürger in Feldkirch und ich, seine Frau Elisabeth, Tochter der C r i s t i n a selig, beken- nen und verkünden jedermann mit diesem öffentlichen Brief: Wir haben einhellig, gemeinsam, einmütig und unterschiedslos nach guter und williger Überlegung zu den Zeiten und Tagen da wir es für uns und all unsere Erben rechtskräftig und verbindlich zu tun vermochten, besonders mit Hand des frommen und wohlbescheidenen Manns Johann Litscher2, Stadtammann hier in Feldkirch, recht und redlich und zu ihrem Eigentum verkauft und zu kaufen gegeben durch einen steten, ungefährdeten und ewigen Kauf zu rechtem, freiem und ungefährdeten, eigenem Gut den ehrbaren Leuten Hans Mess- ner3, Schuhmacher, von Montigel4, gewöhnlich Hans auf dem Büchel genannt und seiner Frau Agnes sowie Hans S u 11 e r von Wesen5 und seiner Frau Margaretha Bürger in F e 1 d k i r c h , all diesen vieren zusammen und deren Erben und Nachkommen ein Stücklein unserer eigenen Hofstatt. Das Stück liegt hinter unserem Haus, nahe an ihrer Hofstatt in der Neustadt. Es stösst hinten an den Bach, der durch die Stadt unter dem Armen- Leute-Spital6 dahinfliesst, vorn an unsere Hofstatt und zu einer Seite an unser Gänglein, das wir uns selber und unserem Haus am Bach vorbehalten und vom Verkauf ausschliessen, wie die Marksteine wohlbekannt bezeugen, weisen und zeigen, die wir nach ehrbarer Leute Ratschläge dazwischen gesetzt haben, in künftigen Streitigkeiten zu einer erkennbaren Unterscheidung. Das haben wir mit mit Grund, Grat, Stegen, Wegen und schlechterdings mit allen Rechten, Nutzen, Früchten, Gewohnheitsrechten und Zubehörden, Benannten und Un- benannten verkauft. Dieser unser redlicher und ewiger Verkauf und Verzicht des Teils unserer Hofstat erfolgte um fünf Pfund, alles guter und genehmer Pfennige Konstanzer Münze. Den vollen Betrag haben wir zu unseren Gunsten ganz und gar nach unserem Willen in barem Geld von ihnen erhalten, was wir quittieren. Wir übernehmen die Ver-
	        

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