Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 118 — Item stehen hienach die Güter verzeichnet, die zu Reichen- berg11 gehören. Von diesen ist meiner Frau von M ä t s c h der Zins ausstehend und er wird ihr wegen des Bischofs von Chur vorent- halten. Item zum Ersten vom Meierhof in L ü 
12. Der halbe Teil ist aus- stehend: 50 Schott Käs und vier Schott Schmalz. Item von den Wiesen im Tal Aveng: 60 Schott Käs Geldes, das der Bischof einsteckt; sie haben Hans und Schweikker seligen Gedenkens als ihr Eigengut geteilt, und ihr Teilungsbrief liegt noch vor. Item ein Mutt Gersten und neun Schilling Gelds von des Bischofs Hof in Taufeis10, der meiner Frau von M ä t s c h vorenthalten ist. Item entweren sie 12 Mutt Gelds von einem Gut, das in Rei- chenberg liegt, das Hans Musteila bebaut. Item 14 Mutt Gelds sind meiner Frau von einem Haus vorent- halten, das sie von Bertram gekauft hat. In dieses ist M i n i g Jännleins Sohn von Mals und Minig Walgen Weib ein- gebrochen. Item neun Schott Käs Gelds ist ihr entwert von einer Wiese in «Kurtein under der Gassen» in Taufers10. Item 20 Schott Käs Geldes stehen meiner Frau aus vom Hof in A r u n d . Item meine Frau von M ä t s c h ist entwert eines Hauses in Tauf eis10, das Albrecht dem Schuster war. Item einen Hof, der ob St. Oswald liegt und « z e F o r a m » heisst, hat meine Frau mit ihrem Geld gekauft; hiefür habe ich den Kaufbrief. Den Ackersmann dieses Hofes haben sie vertrieben und haben mir das Meine niedergelegt. Original : Regierungsarchiv in Vaduz, Schachtel K. Papiernotiz, längs gefaltetes Blatt von 30 X 20,5 cm. Gotische Kursive in dunkelbrauner Tinte; keine Vorlinierung ersichtlich; schöne Anordnung der einzelnen Abschnitte. Kein Siegel vorhanden. Schrift passt gut in den Anfang des 15. Jahrhunderts. Am Schluss des alten Textes steht in einer Schrift, vermutlich aus dem 17. Jahrhundert: «Klagen derer von Mätsch weder dz Bistumb» «E». Diese Schrift ist das Gegenstück zur Klage des Bischofs gegen die von Mätsch wegen Übergriffen auf bischöfliches Gebiet. Auf der Klageschrift des Bischofs (Kopie) ist denn auch vermerkt: «Mit dise schrifft mir widerumb / zu
	        

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