Volltext: Aus den Archiven zu St. Gallen

— 89 — Urkundenfälschungen Karl Widmer, in Zeitschrift für Schweiz. Geschichte, 1934, S. 142 ff. Unsere Notiz steht in den auf S. 203 beginnenden Casus et Euentus Varij / Monasterij Fabariensis ex Cronica fideliter sed compendiose / appositi per D. Fürer Notarium 
Publicum. Der oben veröffentlichte Eintrag steht auf S. 211. Merke vor allem omnia 
iura, welches Kuchimeister und Tschudi fehlt. Widmer mag aus Tschudi geschöpft haben, da Pfävers Tschudi- Schriften besass. Dass St. Gallen in Eschen alle Rechte verkauft hätte stimmt nicht, denn ein St. Gallisches Verzeichnis der Einkünfte des Vogtes vom aus- gehenden 14. oder beginnenden 15. Jahrhundert sagt noch: Diz sind die zinse der vogtye des gotzhus ze sant Gallen: Von Eschans git man vier Schilling und ain pfund und sehs 
schaff (Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen III, Anhang n. 74, S. 801 f.). Auch dass St. Gallen den Hof zu Eschen nach Pfävers verkauft hätte, ist eine ganz eigenmächtige Hinzufügung Widmers. Jedenfalls sind Pfä- verser-Besitzungen zu Eschen viel älter, heisst es von diesem ja schon ca. 850 im rätischen Reichsurbar: In Essane ecclesia, cum Decima de ipsa uilla. / De terra dimidium mansum. * B 
Ia') Gerig (T 1812), Extractus ex Vidimus fol. 203. / Casus et Even- tus 
Varij etc. wie oben, im Stifts-Archiv Pfävers, Miscellanea historica, Cod. 127 VIII (ehem. III. 27. a. Nr. 5). Ist nur eine Abschrift des Obstehenden. * B2 
a) Chronica Fabariensis per Geroldum Switer anno 1696 incipiens, von Suiter selbst Annales 
Fabarienses betitelt, im Stifts-Archiv Pfävers (Cod. 107). Kartonierter Pap.-Band zu 719 paginierten Seiten, wobei unser Eintrag auf S. 328. — Merke Rumoldus, dann einerseits den Verweis auf Widmer (M. S. Ant. Hist. 
archj, anderseits aber auch den Ansatz zur Kritik faliud Vestigium inuenire haud 
potuj^, was aber über von Arx und Wartmann hinaus in den Wind verschlagen hat. * B 2 
b) Gerig in Cod. Fabariensis 34 a: Copialia et Extractus ex Scriptis fabariensibus T. 
I. Man beachte den Verweis auf die Seitenzahl bei Suiter, während von Tschudi-Kuchimeister noch keine Spuren vorhanden sind. * A3 B 
lb) Notata abs D. P. Beda 
Gerig in Cod. Fabariensis 127 VII (ehem. III. 14. c. Nr. 4). Trotzdem Rumoldus an Suiter denken lassen könnte, weist vor allem die kurze Fassung und der Stil auf die Casus von Widmer (vgl. B la'), während bona, das Widmer und Suiter fehlt, auf Tschudi-Kuchimeister fuhrt. Damit ist Gerig wieder so weit wie Widmer, ja um ein Pünktlein sogar näher der Wahrheit als dieser, mit dem Worte Jura und mit dem Verkauf an Pfävers bleibt er Widmer verhaftet. * A 
3 B2b) Gerig in Cod. Fabariensis 34 b: Copialia et Extractus . . . ex Scriptis fabariensibus T 
II. Fassung nach Widmer. Das Zitat Widmers M S. S. ist aber Suiter nachgebildet, mit dem er auch die Ueberlieferung bemängelt. Bona 
entstammt Tschudi-Kuchimeister. * A3B2bb) Gerig Ex Hystoria Chronographie Aegidii 
Tschudj in Cod. Fab. 127, XII f. 2*. Hier wird die Anlehnung an Tschudi-Kuchimeister ganz deutlich und der Verkauf der iura wird fallen gelassen, während die Einbezie-
	        

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