Volltext: Aus den Archiven zu St. Gallen

— 69 — Zu Datierung und Originalität sagt Wartmann: «Dises one zweifei älteste, nocli vorhandene allgemeine verzeichniss von leistungen an den unterhalt der klosterbriider scheint aus der zweiten hälfte des XII. jarhunderts zu datiren, da Wernher (f 6. Juli 1167) der letzte in demselben genannte abt ist. Auffallender weise beginnt das verzeichniss mit dem St. Andreastag (30. Nov.) und hat wol ursprünglich mit der vigilia sancti 
Antlree oder dem 29. Nov. ge- schlossen. Was noch folgt, sind vermutlich nachtrage, und aus dem umstände, dass diese nachträge in .genau der gleichen schrift one jeden unterbruch fort- laufen, glaube ich schliessen zu sollen, dass wir . . . nicht die wirkliche Original- aufzeichnung vor uns haben, sondern eine ziemlich gleichzeitige copie derselben. Allerdings ist die anname eines Versehens des ursprünglichen compilators nicht ausgeschlossen.» — Die Stiftung aus dem Hofe Eschen fällt also vor den 6. Juli 1167, da an diesem Tage Abt Werinher starb. Das St. Galler Totenbuch (Druck: Wartmann, in Mitteilungen zur vaterländ. Geschichte XI NF. 1 (1869) S. 46 sagt nur: II Nonas Obitus. . . . Wernheri 
abbatis. Wirksam wurde die Stiftung natürlich erst nach dem Tode des Abtes, während die Niederschrift der ent- sprechenden Leistungen an die Mönche noch etwas später fällt. Dieser Termin dar) aber wegen der Schrift nicht allzufern angesetzt werden. Druck: Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen, III (1874) An- hang n. 86, S. 824, zitiert auf S. 825 irrtümlich G. G. 2. R. 9. Zur Sache: Wie St. Gallen in Eschen in den Besitz eines Hofes kam, sagt keine Urkunde. Tatsache aber ist, dass St. Gallen schon in karolingischer Zeit zu Sax (?), Garns (oben n. 7), Rankweil, Göfis, Meiningen und Rötis zu Besitz kam (vgl. Wartmann II. n. 391, 415, 501, 681, 683, 705, I. 72, 165, 180). Es ist also anzunehmen, dass von den nicht lokalisierbaren Stücken von 817 — 821 Dez. 21 (W. 1. 237 oben n. 6), 8521 59 Dez. 30 (W: II. 421, Helbok 60, oben r. 8), und 881 Sept. 13 fWi 
/. 72, H. 85 oben n. 10) auch etwas dem Eschnerberg zufällt. Es wäre leicht möglich, dass von Sennwald oder Garns, wo St. Gallen die Kirche besass (n. 7), dieses auf Ruggell übergriff und von da weiter nach Eschen. Hier erwähnen wir die obigen Urkunden n. 4, 11, 12, 14 über Reute-Roncale, woraus sich der Name Ruggell ableitet, worin allerdings nur Geschäfte zwischen hiesigen Privaten und Kirchen erwähnt werden. Dass jene Urkunden aber ins Stifts-Archiv St. Gallen kamen, erklärt sich am ehesten dadurch, dass jene Güter schliesslich doch grossenteils in den Besitz St. Gallens gelangten, bei welchem Anlasse die Urkunden eben extradiert wurden. Jedenfalls war der Rodel von 882 — 
896 (n. 12) im Jahre 1244 (n. 17) schon längst — vor 1167— gewiss schon in St. Gallen, sonst hätte, man, wäre die Sache noch einigermassen aktuell ge- wesen, auf dessen Rückseite nicht Einkünfte des klösterlichen Portneramtes eingetragen und dabei zwischen den Zeilen nickt einmal die Vorderseite ge- schont. Am besten weist man den Uebergang des Hofes Eschen in St. Gallische Hände doch in jene Zeit wo Begünstigungen von St. Gallen in unserer Gegend eben an der Tagesordnung waren, nämlich nicht allzulange nach 896, da kurz nachher der Gebietszuwachs St. Gallens sowieso soviel wie abgeschlossen war. S *
	        

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