Volltext: Aus den Archiven zu St. Gallen

— 196 — er sin aigen jnsigel henk an disen brief . . ' Dz selb min aigen jnsi- gel jch obgenanter' / Hans von vnderwegen von siner ernstlicher bätt willen gehenkt hän an disen brief won es mit minem / willen gunst vnd hand besehenen vnd volfürt ist, als es wol craft vnd macht hät vnd hän sol / nu vnd hienach . . f Der geben wart do man zalt von cristus gebürt drüzehenhundert iar vnd drü / vnd achtzig iar. Übersetzung. Ich Kunz Tront,1 sesshaft zu Schaan, verkünde allen, die diesen Brief sehen oder lesen hören, dass ich nach reifer Ueberde- gung, auf Rat meiner Verwandten und Erben, und mit der Einwil- ligung .des Junkers Hans von Unterwegen, Sohn des Rudolf selig von Unterwegen, dem ehrbaren und frommen Manne Hans im Hof zu Schaan und, falls er nicht mehr wäre, allen seinen Erhen meine eigene Hofstatt mitten im Dorfe Schaan, die an das Moos grenzt, reoht, redlich und zu stetem, ewigem Kaufe gegeben habe, und zwar mit Grund und Grat, mit Steg und Weg, mit Wunn und Weid und mit allen Zuhehörden. Diese Hofstatt ist unverkümmert und frei. Sie schuldet nichts und soll auch nichts schulden. Nur an den Leut- priester von T r i e s e n 
2 gehen jährlich sechs Pfennige Konstanzer Münze für zwei Jahrzeiten ab. Dies habe ich in meinem und meiner Erben Namen ihm und allen seinen Erben mit allen Rechten und Nutzungen zu einem ungefährlichen, redlichen, ewigen Kaufe zu rechtem und reinem Eigen um 12 Schilling Pfennige Konstanzer Münze zu kaufen gegeben, die mir nach meinem Willen und zu meinem Nutzen von ihm gewährt und ausbezahlt worden sind. Dies ist in allen Dingen, Worten und Werken so geschehen, dass dieser ewige Kauf Rechtskraft hat und haben soll und immer fest und stät bleiben soll ohne alle Gefährdung und Beirrung. loh und alle meine Erben sollen ihm und allen seinen Erben für diesen ewigen Kauf der obgenannten Hofstatt nach dem Rechte auch gute Gewähr leisten mit allen Rechtsmitteln, wo sie es immer nötig hätten an geistlichen und weltlichen Gerichten, wie und wo sie dessen auch
	        

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