Volltext: Aus den Archiven zu St. Gallen

Übersetzung. Wir Graf Rudolf und Graf Heinrich von Werdenberg-Sarganä. Gebrüder, verkünden öffentlich mit diesem Briefe allen denen, die ihn ansehen oder lesen hören, dass wir ungezwungen, mit gutem Willen, bei gesundem Leibe und nach reiflicher Ueberlegung unse- rem lieben Bruder, dem Bruder Hartinann von Werdenberg, Johan- niterordens, geloht und hei den Heiligen mit erhobener Hand und gelehrten Worten geschworen haben, dass wir ihm, so lange er lebt, alle Jahre auf den St. Martinstag, von unserem Zolle zu Vaduz 25 Pfund Konstanzer Münze entrichten und geben sollen und zwar unter folgenden Bedingungen: Würde wegen Krieges oder aus einein anderen Grunde der vorgenannte Zoll so schwach, das wir unserem Bruder vom genannten Zolle nicht mehr jährlich 25 Pfund zu gehen vermöchten, so soll dann, wenn der Zoll wieder gut würde, dass unser vorgenannter lieher Bruder daraus zu seinem Geld gelangen könnte, dieser den Zoll alsdann so lange innehaben und gemessen, bis er das, was ihm vorher von seiner jährlichen Rente abging,' wieder gänzlich eingenommen haben würde. Wir geloben ihm bei den Eiden, die wir ihm 'dafür geschworen haben, ihn niemals und in keiner Weise daran zu beirren oder zu bekümmern. Säumten oder vergässen wir uns aber hiebei in irgend einer Weise, so soll unser lieber Bruder Hartinann mit uns gleichen Anteil haben an allen Gütern, die wir von unserem Vater Graf Hartniauti selig von Wer- denberg geerbt haben und sollen ihn, so'lange er lebt, vom Erbteil nimmer und in keiner Weise ausschalten oder Verstössen. Wir ha- ben diese hievor geschriebenen Dinge auch getan mit Willen. Gumsl und Hand unseres liehen Vettern Graf Rudolf von Sargans, der 'da- mals 'unser rechter Vogt war und der auf unsere Bitte hin, zur grösseren Sicherheit und zum Zeugnis aller hievor geschriebenen Dinge sein eigenes Siegel an diesen Brief gehäugt hat. Wir Graf
	        

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