Volltext: Aus den Archiven zu St. Gallen

— 117 — ziehen und alles Übrige vorzunehmen, wie das seit Alters her zur Gerichtsgewalt und zum Gerichte samt dem einfachen Banne gehört und ganz wie man gewohnt war solche Gewalt von denen, welche diese Befehlsgewalt jeweils innehatten, nämlich von den Richtern, welche diesem Gerichte vorstehen, zu fordern und zuzugestehen. Das alles wird durch das Zeugnis dieses Briefes gewährt, der durch das Sekretsiegel unserer Majestät zu bekräftigen ist. Gegeben im Lager bei Heppenheim, im Jahre des Herrn 1298, in der 11. Indiktion, am 30. Juni, im 7. Jahre unserer Herrschaft. Original im Stijts-Archiv St. Gallen S. 2. C. 5. Pergament 21 X 32 cm (carta transversa). Sehr gut erhalten. Vorlinierung und seitliche Bcrände- rung nicht ersichtlich, oben mit blindem Stift vorber'dndert, oben 2,5, seitlich 2 cm Rand. Initiale, in sehr guter gotischer Minuskel geschrieben. Unten in der Mitte hängt in 3 cm breiter Plica und an grüner Hanf schnür das 3 cm Durch- messer aufweisende runde Siegel in dunkelbraunem Wachs. ^ S'SECRET- (VM.A)DOLFI ROM. 
REGIS. Im leeren Siegelfelde der Reichsadler. Am Schriftbande leicht beschädigt. — Rückseits von gleichzeitiger Hand: de W. wobei der letzte Schaft des W fehlt, und darunter: Wangen, s. 14: Von der vogtye wegen / zuo wangen, 
s. 16: Lösungh und: Item der hrief hatt jnn. vnd / sagt von der vogty zu wangen / altstetten vnd Sant gall / ouch zu besorgen zu wangen / oder altstetten die gericht / vnd der Richter mit vff / hehung der Rendt vnd / gult so dauon kompt vnd / darzu dem gerichtzwang / sind vom Rieh vom selben / küng Addolf dem gotzhus / verphandt vmb iiic march / Silbers, S. 18: 1298. / C. 5. / Cl. 2. Cist. 4. arca S 2. 
S 2 an Stelle eines durchge- strichenen E. 
— Am Wortende rundes, sonst immer langes s. Druck: Kopp, Urkunden zur Geschichte der eidgenössischen Bünde I (1835) S. 48 n. 30. — Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen III (1874) n. 1106. Regesten: Böhmer, Regesta imperii n. 399. — C. Jecklin, 36. Jahres- bericht der historisch-antiquarischen Gesellschaft von Graubünden 1906, S. 22, n. 11 und S. 12 f. — Schiess, Appenzeller Urkundenbuch I (1913) n. 38. -Zur Sache: Heinrich von Frauenberg, der Minnesänger (5 Lieder in der Manesseschen Liederhandschrift), lebte in dieser Zeit auf dem Schlosse Guten- berg zu Balzers (vgl. 'Himer, Burgen und Edelsitze Vorarlbergs und Liechten- steins, S. 927 f., und oben I. Teil, Bd. I, n. 59, 60, 65, 67, 69, 78, 81). Das Gut dieser Reichsritter ist wohl auf das schon um 830 zu Balzers erwähnte Reichsgut zurückzuführen (vgl. I. Teil, Bd. 1, n. 1). Die bündnerischen Güter um Rüschein wurden dem Heinrich aber wegen seiner antihabsburgischen Politik entzogen (vgl. die habsburgische Grafschaft Laax). Er war nämlich ein 8 *
	        

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