Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 58 - oblatione fidelium. seu aliis lustig modis prestante domino poterit adipiscj. finita uobis uestrisque successoribus et iilibata permaueant. . . . Sane nouaiium uestrorum que propriis manibus äut sumptibus Colitis, siue de nutrimentis uestrorum animalium nullus a uobis decimas presumat exigere . . . Uebersetzung. (Erster Ausschnitt wie in der Bulle vom 6. Nov. 1149). ... Es unterstehe sich niemand, weder für Euere Neubrüche, die Ihr mit Eueren eigenen Händen oder auf Euere Kosten be- arbeitet, noch für die Ernährung Eueres Viehes, von Euch Zehn- ten zu verlangen. ... Original im Bischöflichen Archiv Chur. Perg. 72/75 X 61/63,5 cm. Durch feine Eingravierung blind vorliniert Und senkrecht gerändert. Unten zwecks besserer Befestigung der Bleibulle umgefaltet. Diese ist nicht mehr vorhanden. Unten in- der Mitte des Buges sind nur noch die zwei Schnurlöcher im Pergament sichtbar. Keine alten Dorsualnotizen. Signaturen: «A» u. «No. 3». Abschrift s. 18 in St. Paul in Kärnten Ms. B. 61 t. II. f. 122. Druck. Annal. Praemonstr. 2 (1736) 104. Mohr, Cod. dipl. 1. no. 133 (1848). Regesten und Literatur. A. Helbok, Regesten von Vorarlberg und Liechtenstein (1920 — 25, nr. 237, wo man die weiteren Autorenängaben findet. Es kommt hiezu: A. Brackmann, Helvetia Pontificia (1927), S. 100, St. Lucius No. 2. J. G. Mayer, St. Luzi bei Chur. (1876), S. 49. Bedeutung für Liechtenstein wie bei der Bulle vom 6. November 1149.
	        

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