Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

7. Auszug (ca. 1150/60). Ein Zinsverzeichnis erwähnt u. a. den Tribut für das Kloster Pfävers aus Camprin. Trihutum huius monasterii. / . . . De campo / rin duos solidos mer/cedis. ... Liber Viventium Fabariensis, S. 167 col. 1 und 2 und S. 168 c. 1 und 2. Die Schrift gehört der Mitte des 12. Jahrhunderts an. Sie ist eine karolingische Minuskel, ähnlich wie im späteren ThesauruB Fabariensis und steht zwischen Buch- und Notizschrift (Vgl. Einleitung S. 18 oben). Abschrift: Tschudi, Transsumptio libri viventii Fabariensis integralis, cod. olim Fab. XVIII, heute Staats-Archiv Zürich Bx 62, S. 106. Druck. Max Gmür, Urbare und Rödel des Klosters Pfävers, Bern 1910. No. 1, S. 13. Datierung. Abgesehen von der Schrift weisen wir auf «Ioio», der im Verzeichnis vorkommt. In einer Pfäverser Aktaufzeichnung von 1161 im Liber Viventium kommt unter den Zeugen ein «burchardus ioio» vor. Zur Sache, «camporin» steht nach «ranquil» und «ruti» (Rheintal) und vor «bugo» (Buchs). Es ist also Gamprin im Fürstentum Liechtenstein und nicht Gamprin bei Untervaz gemeint, da dieses zudem viel weiter oben steht und in ihm bei Planta-Schorta, Rätisches Namenbuch (Paris-Zürich 1939) kein Gamprin aufgeführt ist. 8. Auszug Lateran, 1156, November 27. Papst Hadrian IV. nimmt das Kloster St. Lucius in Chur, unter Propst Vigilius, in St. Peters und seinen Schutz und sichert dessen gegenwärtige und zukünftige Besitzungen, gewährt ihm Zehntfrei- heit von allem Neubruchland, das es selbst bearbeitet oder bear- beiten lässt, zu seinem und seines Viehes Unterhalt, und gibt ihm noch andere Rechte. . . . Statuentes ut quascumque possessiones quecumque bona idein Monasterium in presentiarum iuste et canonice possidet aut in futurum concessione pontificum. largitione regum uel principum.
	        

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