Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 484 — ihnen wortgetreu und wörtlich eingestreut finden, speziell aber das, was in den obgeschriebenen Privilegien aufgeführt wird. Wir er- kennen ausdrücklich, dass der vorerwähnte Propst und der Konvent fürderhin von diesen Privilegien und Briefen und von allem in ihnen Enthaltenen auf ewige Zeiten Gebrauch machen und sich daran erfreuen können und sollen. Niemandem ist es also erlaubt, dieser unserer Ratifikations-, Genehmigungs-, Erneuerungs- und Bekräfti- gungsurkunde freventlich- irgendwie zuwider zu handeln, und zwar bei Strafe unserer schwersten Empörung. Was in vorliegenden und anderen Privilegien des genannten Propstes und Konventes aus- drücklich enthalten ist, bezeugen wir mit dem Siegel unserer Maje- stät. Gegeben in der Stadt Chur, im Jahre 1413 seit der Geburt des Herrn, am 16. September, im 27. Jahre unseres ungarischen und im 3. Jahre unseres römischen Königtums. Original im Bisehöfl. Archiv Chur, aus dem ehem. Archiv St. Luzi. Pergament 46,3X29,3 cm. In der unteren Hälfte im Falt ein Riss und durch Brand durchlöchert. Klare und regelmässige gotische Kursive. Initiale. Durch Gravierung auf ca. 6 cm vorberändert und vorliniert. Unten 5,8 cm breite Plica, worauf rechts unten der Kanzleivermerk «Ad mandatum domini Regis / Michael de Priest.» steht. In der Mitte der Plica hing an einem 2,3 cm breiten Perga- mentstreifen das abgefallene Majestätssiegel, das stark zerbröckelt in Stoff eingenäht mit dem Diplom separat aufbewahrt wird. — Auf der Rückseite des Pergaments steht von der kaiserlichen Kanzlei gesetzt: «R» (= Registrata) und von der Klosterschreibstube St. Luzi von neuzeitlicher Hand: «Confirraatio privi- legiorum / Sigismu(n)d(i) Romanorum Regis Semper Augusti / Mon(asterio (. . . ? sancti) Luc(ii ) t / iure / / data in Civitäte Cv(ria): C: ( ) / cum vidimus. / B N.fl.» Original des inserierten Diploms vom 11. Juni 1200 im Statthalterei-Archiv Innsbruck n. 2970. Original des inserierten Diploms vom 20. Okt. 1207 unbekannt. 1207 re- gierte kein Heinrich, sondern Philipp. Wer ist also der Aussteller? Die Urkunde stimmt sprachlich teilweise überein mit jener vom 11. Juni 1200 für St. Luzi (Mohr, Codex diplomaticus I. n. 167). Die Diktion, wie z. B. «gratiam.suam et omne bonum» lässt auf die späte Stauferzeit schliessen. Heinrich V., 1106 Jan. 6 (imp. IV., April 13) — 1125 Mai 23 und Heinrich VI., 1169 Aug. 15, imp. 1191 April 14,— 1197 Sept. 28 kommen kaum in Frage; dagegen sprechen auch die Datierung und die Reihenfolge der Aufnahme in die Urkunde Sigismunds. Wahrscheinlicher ist die Verschreibung eines Ph' in H durch den Kopisten. Auf Philipp stimmt auch der Titel «rex», wie er in der Urkunde von 1207 an St. Luzi vorkommt (oben n. 16, Mohr a.a.O., n. 171). Endlich spricht die Ein- reibung im Diplom Sigismunds für Philipp. Sodann passt die 1. Indiktion nicht auf 1207, man zählte damals die zehnte. Sie kann aber leicht von «XI» in «I»
	        

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