Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 470 — unsere obgeschriebenen eigenen Parzellen und Güter beide samt Grund und Grat und mit aller Zubehörde gänzlich zinsfällig ge- worden und von dann an zu rechtem, ewigem Eigen zugefallen und verfallen, und zwar ohne Beirrung, käme diese auch woher sie wolle. Wir beide und unsere Erben sollen in alldem seine und seiner Erben gute Gewährsleute sein, wo und gegen wen sie das immer bedürften oder nötig hätten an geistlichem oder an welt- lichem Gericht oder auch an andern Stätten, und zwar in guter Treue, ohne Widerrede, auf unsere Kosten und ohne allen ihren Schaden. Zur wahren und offenen Beurkundung und zum guten Zeugnis haben wir zu ihren Gunsten für diesen Brief ernstlich das Siegel des obgenannten Vogtes und Ammanns von Vaduz erbeten, worunter wir uns für uns, unsere Erben und Nachkommen fest verbunden haben. Deshalb habe ich, obgenannter Fritschi von Hüwenfluo, Vogt und Ammann von Vaduz, um ihrer Bitte willen, da sie den obgedachten, ewigen und redlichen Verkauf mit meiper Hand wirklich so wie oben beschrieben ist getan und voll- führt haben, mein Siegel ohne Schaden für meine Erben öffentlich an diesen Brief gehängt. Gegeben am Fronleichnams-Abend, 1411 Jahre nach Christi Geburt. Original im Bisehöfl. Archiv Chur, aus dem ehem. Archiv St. Luzi. Pergament 23,2 X 19,2 cm. Initiale. Gotische Kursive. Vorlinierung und Be- ränderung mangels Rasur stellenweise noch sichtbar. Unten ist das Siegel des Fritschi von Hubenfluh, des Vogtes von Vaduz, an einem Pergamentstreifen eingehängt. Rund, ca. 2,6 cm. Stark beschädigt, namentlich am Rand. (t ...-FRI ) Im Siegelfeld dreieckiger Wappenschild mit Geweih. A tergo s. 15: «1411»; neuzeitlich, aber noch aus der Kloster- zeit: «(Rasur) Zuo Trisen hat Clausen / (der) Stoss burger in VeldtChirch zuo'/ ewigen Zeiten jährliche Zinsz zuo chauffen / gebracht ain pfundt Vnd Sechs Schilling Pfennige (dieses Wort über der Zeile) Costanzer / wehrung. ab ainem aignen hausz, Stadel, hoff / hoffstatt, hoffraütte, Büntt, gartten, infang / vnd guet, dissz alles zuo Trisen in dem dorf / gelegen, anno 1411 Jahr», von an- derer Hand: «N. 3 / Erstattnus (?) 1420» und wieder von anderer Hand: «Schuld- verschreibung / Gegen / Clausen von Stossz Burger zuo / Veldtkirch per 23 lib. den. / Von Heinrich Mörli zuo Trisen. / Vnderpfandt / Sein aignesz Hausz, Stadl, hoffstadt, / hoffraithen, Pünt, Weingarthen etc. / allesz zuo Trisen im dorff gelegen / Anno 1411. N. 4.», dann noch die Signatur «G». — Der Rückkauf der "Güter durch Heinrich Mörli erfolgte am 24. Mai 1420 unter Uebernahme der Schuld von 23 Pf. gegenüber dem Kloster St. Luzi, was die Aufbewahrung der Urkunde im ehemaligen Archiv des Klosters St. Luzi erklärt, aus welchem sie dann ins Bisehöfl. Archiv überging. Originalurkunde von 1420 im Pfarrarchiv Bendern.
	        

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