Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 456 — allen ihren Nachkommen sowie diesem Gotteshause, in meinem und meiner Erben Namen, recht, redlich und zu Eigentum zu kaufen gegeben durch stäten, ungefährlichen, ewigen Kaufvertrag, wie oben geschrieben steht, um 95 Pfund guter, genehmer Pfen- nige Konstanzer Münze, die mir allesamt nützlich ganz und gar nach meinem Willen in barem Gelde von ihnen gewährt und aus- bezahlt worden sind, und zwar mit der Bedingung, dass ich und alle meine Erben für diesen ewigen, redlichen Kauf und nament- lich für alle hievor geschriebenen Dinge, nämlich für meinen vor- erwähnten freien, eigenen Hof mitsamt den drei obgenannten Mann- mad Heuland zu B a n g s und für alle Zubehörden und Rechte, ihnen, ihren Nachkommen und namentlich dem genannten Gotteshause nach dem Recht gute und treue Garanten sein sollen, wo und gegen wen sie dessen an geistlichem oder an weltlichem Gerichte je be- dürften oder sie es nötig hätten, und zwar in guten Treuen und ohne alle Widerrede und Gefährdung. Würde fürderhin über kurz oder lang Jemand eine Urkunde, einen Brief oder Rödel in Sachen des ge- nannten Hofes oder der drei Mannmad Wiesland wider den obgenann- ten Propst, den Konvent, ihre Nachkommen und wider das Gotteshaus St. Luzi an geistlichem oder weltlichem Gerichte oder an anderen Stät- vorweisen, so sollen diese mit rechtem Gedinge allenthalben gänzlich kraftlos, tot und wertlos sein und wider diesen ewigen Kauf keineswegs Kraft oder Macht besitzen. Zur wahren offenen Beurkundung und zur steten, festen Sicherheit dessen und aller hievor geschriebenen Dinge jetzt und fürderhin, habe ich obgenannte Margaretha Mörlin für mich und für alle meine Erben mein eigenes Siegel öffentlich an diesen Brief gehängt. Zur noch besseren Beurkundung habe ich obgenannter Hans Rainolt der Vogtei wegen mein Siegel neben die beiden Siegel an den Brief gehängt, doch so; dass es für mich und meine Erben keinen Schaden verursachen kann. Ich ehe- genannte Margaretha verpflichte mich und alle meine Erben mit diesem Briefe unter diesen beiden Siegeln zu allen hievor geschriebe- nen Dingen festiglich. Dieses mein Siegel habe ich obgenannter Stadtammann Lutz Griesinger ihrer ernstlichen Bitte willen zur wahren Bezeugung und. festen Bestätigung aller hievor geschriebe- nen Dinge an diesen Brief gehängt, doch so, dass es für mich und ineine Erben keinen Schaden verursachen kann. Gegeben zu Feld-
	        

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