Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 400 — die das gegenwärtige Schreiben ansehen, seinen Gruss im Herrn. Alle, denen es zu wissen nützlich ist, sollen erfahren, dass im Jahre des Herrn 1398, am 11. Tag des Monats Juni, ungefähr zur Zeit der Prim, vor uns im Angesichte des Gerichts persönlich zusam- mengekommen sind: einerseits der in Christo ehrwürdige Vater und Herr Burkard von Wolfurt, Abt des Klosters Pfävers, Benediktiner- ordens und Churer Bistums, an Stelle und im Namen des genannten Klosters; anderseits der umsichtige Mann Ulrich von Richen- stein, Ritter und Laie, vertreten durch die Zwischenperson des ehrbaren Herrn Meisters Elias Knoerr, Chorherr der Kirche zu Chur. Vor dem Gerichtshof und gerichtlicherweise trug Ulrich vor: Er anerkenne, dass er und seine Vorgänger vom genannten Kloster immerdar viele Gnadenerweisungen und Wohltaten, sowohl in geist- licher, wie auch in weltlicher Hinsicht, empfangen hätten. Wohl überlegt merke er sich Rechtens, dass wir in der Liebespflicht an erster Stelle denen verbunden sein sollen, denen gegenüber wir einer empfangenen Wohltat kenntlich sind. So wolle er, der vor- genannte Ulrich, dem Tage der Ernte und des jüngsten Gerichtes, zu seinem und seiner Vorgänger Seelenheil und zur Verschönerung des Gottesdienstes, vorbauen durch Werke der Frömmigkeit und wolle er, im Hinblick auf die Ewigkeit, auf Erden jene Saat aus- streuen, die es ihm dereinst gestatten werde bei der Wiederkunft des Herrn, im Himmel, vielfältige Frucht einzuernten. Bei gesundem Leib, Blut und Sinn, nach reiflicher und langer Ueberlegung, nicht von Gewalt, List, Trug, Furcht oder sonstwie umgangen, sondern frei, mit Grund, durch lautere, reine, vollkommene, ewige, übliche und gewohnheitsmässige Schenkung unter Lebenden zu frommem Zweck und an Gott geweihte Orte, nach Weise, Ordnung, Hergang, Recht, Darbietungsart und Uebertragungsweise, wie es am besten und wirksamsten geschehen konnte und zu geschehen pflegt, unter dem spontanen Titel einer immerwährenden Schenkung, Vergabung. Darbietung und Uebertragung aus vollem Recht und mit jedwelchem inbegriffenen Klagerecht, bietet, vergabt, gibt, überträgt und über- liefert deshalb vor der genannten Gerichtsinstanz der genannte Ulrich dem oberwähnten Kloster Pfävers unwiderruflicherweise sich selbst in eigener Person und alle Sachen und Güter, bewegliche und unbewegliche, innegehabte und in Besitz gehabte, noch zu habende und noch zu besitzende, insbesondere aber das gesamte Recht an
	        

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