Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 279 — aus der 1. Hälfte des 14. Jht.' Signaturen siehe oben S. 39. Obiger Eintrag steht beim Ende des Juni. Gotische Cursive des Pfäverser Klosterschreibers mit den drei Punkten und einem vertikalen, oben nach links und unten nach rechts gebogenen Schlusstrich (siehe oben S. 19 unten), der von 1376—1382 Urkunden geschrieben hat, womit auch die Datierung des Eintrages gegeben ist, da dieser zudem das Zeichen dieses Schreibers aufweist. Abschriften. Kopie des obigen Necrologium» mit der Signatur «K. III Z 17 F Psi Ar. 2954» und mit der Bleistiftsignatur «III (20) 17. b.» im Archiv des Klosters Pfävers im Stiftsarchiv St. Gallen (B). Es handelt sich um ein papierenes, in Pergament gebundenes Faszikel, dessen pergamentenes Umschlagblatt aussen in zwei Kolonnen mit gotischer Fraktur beschrieben ist. Der Inhalt aber weist etwas nach vorn geneigte humanistische Cursive auf. Unser Eintrag steht unter «IVNIVS XIX» in viel flüchtigerer Lateinschrift von derselben Hand. Sie gehört dem 17. Jht. an. Abschrift desselben Necrologiums in Cod. Fabariensis XXVI: Miscellanea I S. 232 ff. im selben Archiv. Humanistische Cursive des 17. Jht. (C). P. Geroldi Suiter Annales Fabarienses, 1696, cod. Fab. 107 S. 408-^09 zu 1386 (D). C und D sind miteinander näher verwandt als mit B, kommen aber beide aus B, und D also aus C. B kommt aus A. Erwähnt bei Augustin Stöcklin, Antiquitates Fabarienses von 1628. und zwar im Exemplar der Kantonsbibliothek Aarau, Ms. Muri n. 36, S. 132. Widmer, Transsumptum von 1656, cod. Fab. 17, S. 212 zu 1386. Davon abhängig in Cod. Fab. 19, S. 111. Ferner bei Widmer, Historische Merkwürdig- keiten in ordine chronologico super monasterium Fabariense, unter 1386. Davon abhängig in Cod. Fab. 38, S. 96. Diese vier Schriften liegen im Pfäverser Archiv zu St. Gallen. Die beiden Letzteren, obwohl zu 1386 einordnend, sagen: «Post- quam Joannes abbas a Bonifacio VIII papa sub protectione sua et beati Petri per propriazn bull am constitutus esset, monasterium nostrum seriis (Cod. Fab. 38: «severis [sincerisBimis seriosissimis serenis]»), statutis reformat, quae hoc anno praelegit fratribus de offieiis divinis». Jene Bulle datiert aber vom 15. Oktober 1372. Abt Johann dürfte mit der Reform also kaum bis zu seinem Tod zugewartet haben, was ebenfalls unsere Datierung stützt. Uebersetzung im Bündner Tagblatt 1943 n. 139 vom 19. Juni (Bei- lage). Einzelne Stellen mussten der Kürze halber wegfallen. Zur Sache. Schon in den 40er Jahren des 14. Jht. hat der Vorgänger des Abtes Johann, nämlich Hermann von Arbon, in Pfävers das Notensystem des Guido von Arezzo eingeführt (vgl. Iso Müller, Disentiser Klostergeschichte I, S. 150) und den liturgischen Kirchengesang reformiert. Abt Johann, hierin Bein würdiger Nachfolger, hat die liturgische Reform ausgebaut und vollendet. Nach obigen Statuten waren in Pfävers alle Tage Amt, Vesper und Complet gesungen (die übrigen Tagzeiten rezitiert). An Feiertagen und immer wenn drei Noctur- nen waren, wurde das ganze Officium gesungen. Täglich war ferner eine Früh- messe,, die in der Fastenzeit als Frühamt, also nebst dem Hochamt gesungen wurde. In der Fastenzeit war ferner täglich Totenvigil. Alle Freitage ist ge- sungene marianische Vesper, nebst der ordentlichen Vesper. Alle Samstage wird nebst dem ordentlichen Officium das ganze marianische Officium gesungen usf.
	        

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