Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

210 — Wir Graf Hartmann und Graf Rudolf die Vorgenannten bekennen öffentlich mit diesem Briefe, dass der vorgenannte Teil und was hiervor geschrieben steht, mit unserem guten Willen ge- schehen ist, und wir geloben mit guten Treuen und bei den Eiden, die wir darum geschworen haben, beständig zu haben den vor- genannten Teil und was hievor geschrieben ist. Und wir der vorgenannt Graf Hartmann verzichten aller Ansprach, die wir haben oder haben möchten an dem Gute un- seres Bruders Weib. Zu wahrer Urkund und Bekräftigung aller dieser vorgeschrie- benen Dinge hängen wir Beide unsere Insiegel an diesen Brief, der geben ist zu Sargans in der Stadt, da man zählt von Christi Geburt dreizehnhundert Jahre, darnach in dem zweiundvierzigsten Jahr, an dem Freitag nach dem eingehenden Maien. Original im Bischöflichen Archiv zu Chur. Perg. 33 X 18 cm. Gotische Cursive. Die übergeschriebenen Buchstaben sind so schematisch, dass man oe, ae und ue als ö, ä und ü betrachten kann. Die beiden Siegel waren unten an einer Plica an Pergamentstreifen eingehängt. Das Siegel des Hartmann von Werdenberg fehlt. Das des Rudolf ist gut erhalten. Es ist ein rundes Wachs- siegel von 2,9 cm Durchmesser. «f-S. RVDOLFI. COITIS. D. WDENBG» ( = + Sigillum Rudolf! comitis de Werdenberg). Im rautenartig gemusterten Siegelfeld, worin je zwei parallel laufende Gitterstäbe die zu ihnen rechtwinklig laufenden gleichen Doppelstäbe so schneiden, dass Quadrate entstehen, in welchen je ein Punkt ist, findet sich das volle, nach rechts gekehrte Wappen mit Spitz- schild, in dem die dreilappige Montforter-Standarte ist. Ueber dem linken Obereck Stechhelm mit aufgesetzter Mitra, von welchem die Decke lange her- abftattert. — A tergo s. 14: «Ain brief von Nuziders, und vaducz vnd 6angans». Aus Rückvermerk und Gütergeschichte zu schliessen, ist vorliegende Urkunde für Graf Hartmann von Werdenberg-Sargans zu Vaduz ausgestellt, gelangt mut- masslich durch Bischof Hartmann II. von Chur — dem Erben des eben- genannten Hartmann zu Vaduz — nach Chur. Bischof Rartmann von Chur ist ein Sohn unseres Hartmann. Rückvermerk aus der früheren Neuzeit: «1342 vo(m) / fraytag nach aingehenden / Maij.», worunter die gleiche Hand einen mit Andreaskreuz gefüllten Kreis zeichnete. Druck. Chr. Kind, Churrätische Urkunden, XI. Jahresbericht der hist. ant. Ge- sellschaft v. Grb. 1881, S. 8 f. G. Mayer, Jahrbuch des Hist. Vereins für das Fürstentum Liechtenstein 1908, S. 101 ff. J. Ospelt, Jahrbuch des Hi6t. Vereins Liechtenstein 1941, S. 54 mit Ueber- setzung, Facsimile und weiteren Hinweisen. Für die Literatur siehe also daselbst.
	        

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