Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 177 — dann ledig wird; sollen der Propst und Konvent ordentlicher- und vernünftigerweise ihren- Besitz - erwerben, sie leiten und mit den göttlichen und kirchlichen-Sakramenten versehen. In den weltlichen Belangen der oben erwähnten Kirche und Kapelle bestimmen wir, dass wir durch die Autorität des gegenwärtigen Schreibens der Kapelle in B a 1 z e r s, jetzt Pfarrkirche, wie oben vorausgenommen wurde, die Einkünfte die das oben gesagte Kloster in Balzers hatte, nämlich vier Schilling Wert dortiger gebräuchlicher Währung, auf immerwährende Zeiten als Besitz zusprechen, zum Ersatz gegen die weltlichen Einkünfte der Kirche Felsberg. Zum Zeugnis alles oben Gesagten und zur ewigen Bekräftigung sind gegenwärtigem Brief unser, unseres Kapitels, des Propstes und des Konvents von Chur- walden, sowie des Heinrich von Frauenberg Siegel an- gehängt. Gegeben und geschehen zu Chur im Jahre des Herrn 1305, am 26. Januar, in der 3. Indiktion. Cartularium Monasterii Curwalilensis fol. XI. sub Ruhri- ca: »Confirmacio Episcopi Curiensis Sifridi super permutacionem Ecclesiaruni in balzols et Veltsperg. 1305. A. 7.« Unten der Vermerk: »Coiicordat cum original! per omnia Conradus Notariiis scripsit.« Kopiert im 15. Jahrhundert. Original unbekannt. Die obige Abschrift befindet sich im Bischöflichen Archiv Chur. Druck. Mohr, Codex diplomaticus II. (1852), No. 119. Literatur. Eichhorn, Episeopalus Curiensis (1797), S. 354. P. Kaiser, Geschichte des Fürstentums Liechtenstein S. 156. Kaiser-Büchel (1923), S. 157, 187, 188. J. B. Büchel, Jahrb. des Hist. Vereins für Liechtenstein, 14 (1914), S. 26. 1 Siegfried von Gelnhausen, nach andern von Flums. Residierte jedenfalls zeitweise in Flums. Bischof 1298—1321. 2 Balzers. 3 Vgl. Büchel loc. cit. 4 Felsberg hinter Chur. Zur Kirche Felsberg siehe noch Mohr, Cod. dipl. II. No. 273 vom 20. Mai 1341.
	        

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