Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 118 — CC°. Ixxiij0. proxima die lune post dominicam qua cantatur Quasi- modo geniti Indictione prima. Jn cuius rei noticiam presens scrip- tum nostro sigillo fecimus roborari. Uebersetzung Konrad, von Gottes Gnaden Erwählter zu Chur, entbietet allen, die das gegenwärtige Schreiben ansehen, Gruss und aufrichtige Liebe im Herrn! Euere Gesamtheit wisse und die Gegenwärtigen und Zu- künftigen sollen erkennen, dass zwischen B(erthold), aus Gottes Huld Propst der Kirche Churwalden, einerseits, und Ebelin von Casaccia und seinem Bruder Rudolf anderseits, um Bernhard und Peter von Satains und ihre Erben, Diener der vorerwähnten Kirche, ein Streit besteht. Es liegt ein Schiedsspruch vor von Herrn Heinrich von Niiziders, genannt Vascetli4, und Heinrich, Ammann von Düns, auf Seiten des vorerwähnten Propstes, und Herrn Ulrich von Schellenberg und Herrn Ulrich von Triesen, Ritter, auf Seiten des vorerwähnten Ebelin und seines Bruders Rudolf. Als sie durch den Eid, den sie leisteten, sich nicht zu einigen ver- mochten, sagten sie, dass der vorerwähnte Propst im Chore zu Chur vor uns oder unserem geistlichen Richter eidliche Sicherheit zu leisten habe, dass die erwähnten Bernhard, Peter und ihre Kinder zur obgesagten Kirche gehören. Als Zeugen waren zugegen: Herr Ulrich von Nüziders, Herr Albero von Schellenberg. Ritter de Foro, Ulrich von Grabs, Egilolf Pelliparius (Kürschner, Gerber), Herr Wernher von Bürs, Ritter, der in diesem Schreiben vorgesetzt werden sollte, und andere, die nicht Ritter waren, so Rudolf IMovalar, sein Bruder Ulrich und viele andere des Glaubens würdige. Endlich leistete der erwähnte Propst, sowie es die vor- erwähnten Schiedsrichter sagten und zum Ausdruck brachten, vor Herrn Albero von Montfort, unserem Mitkanoniker und geistlichen Richter, im Chore zu Chur die eidliche Sicherheit, dass die vor- erwähnten Bernhard, Peter und ihre Kinder aus vollem Recht zur oben geschriebenen Kirche gehören. Es waren als Zeugen dabei: Herr Konrad von Clavuz12 und Herr Heinrich von Gretschins13, Domherren zu Chur, Herr Ludwig von Weineck14, Priester, Schreiber
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.