Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 113 — uionasterio beate Marie raatrone Curiensis eadem suni pro- fessus nulluni ius3 huiusmodi / commissionem nie aut heredes meos in sepefatis hominibus habere. Jn cuius rei testimonium prc- sentem cedulam sigillo meo4 communiui / Acta sunt hec in Castro Curie ante fores Monasterii. anno domini M°. CC". lx°. vi0, viii kl. Octobris-die MartiL Jndictione / decima Presentibus testibus dno. Jacobo de Nuwenbvrc5 dno. Wathero de eodem loco. dno. H e n r i c o scolastico. canonicis Curienses / Dno. S i f r i d o de Vol. Conr. Flumes6 dno. Vol.7 de liehtenstein. dno. Conr. de Ruhenberc8 dno. henrico caramamma. Abe- lino caramamm a9. / Eginone discunsz ministro A n - dree. ciui Curie nsi. et aliis quam pluribus. Uebersetzung Allen Gegenwärtigen wie Zukünftigen, die diesen Brief an- sehen, entbiete ich, Heinrich von Frauenberg, Gruss und Kundschaft untenstehender Dinge. Das Leben des Menschen ist kurz und ihr Gedächtnis unstät. Was in der Zeit verwaltet wird, wird deshalb in beständigen Lettern zu Urkunde gebracht, auf dass es nicht mit der Zeit zu Falle komme. Es wisse daher das gegenwärtige Zeitalter und die künftige Nachkommenschaft, dass der ehrwürdige Vater und Herr Heinrich, von Gottes Gnaden Er- wählter zu Chur, wegen ihm und seiner Kirche bevorstehendem Krieg, kerzen- und butterpflichtige2 Leute mir zum Schutze an- vertraut hat. Wenn es sein oder seiner Nachfolger Wille wäre, sollen ich und meine Erben, besagte Leute frei und ganz wider- spruchlos aus dem Schutz entlassen, und demjenigen, der zur Zeil Erwählter oder Bischof wäre, frei überlassen und auf die mir eingeräumte Vollmacht verzichten. Dass ich, oder meine Erben, nachher kein Recht auf die besagten Leute zu missbrauchen ver- mögen, bekenne ich alles oben stehende mit diesem Brief: Vor dem Münster der seligen Maria, der Matrone von Chur, habe ich vor mehreren Zeugen bekannt, dass ich oder meine Erben kein Recht und keine Vollmacht mehr über die erwähnten Leute haben sollen. Zum Zeugnis dieser Sache habe ich diese Urkunde mit meinem Siegel bekräftigt. Dies ist geschehen im Schloss zu Chur, vor den Pforten des Münsters, im Jahre des Herrn 1266, am
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.