Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

- 102 — obwohl der Wunsch lt. Urkunde von beiden Parteien ausgesprochen wurde, kaum ein spezielles Interesse an diesem Schreiber haben. Untersuchen wir nun, wie es sich diesbezüglich mit der andern Partei, nämlich der Berta Schovres, verhält. Es wird ihr, «Berthe vxori Conradi Schovre ciui Curiensi et nepte sue vinesae», ein Lehen zu Malix gegeben. Sie ist also die Frau des Konrad Schovre, eines Bürgers von Chur. Damit ist dieser, und nicht sie, mit Malix ausdrücklich in nähere Beziehung gebracht. Somit kann sie sehr wohl aus einer andern Gegend stammen. Wenn der Ruf nach dem Pfarrer von Sevelen als Urkunden- schreiber nicht auf das Kloster St. Luzi zurückzuführen ist, denn zu Chur hatte dieses Kloster viel nähere Beziehungen, und da gab es ja in erster Linie eine Auswahl von bewährteren Schreibern, dann muss der Wunsch nach dem Pfarrer von Sevelen eindeutig von besagter Berta kommen, hatte also diese Beziehungen zu unserer Gegend, und sind deshalb auch die Zeugen zu ihrem Teil von da, d. h. lt. Namen, wohl aus dem liechtensteinischen Gebiet bestellt. So gewinnen wir, als Gegenstück zu den Adelsgeschlechtern, einen Beitrag zum ersten Auf- tauchen der bürgerlichen Geschlechter. Literatur. J. Ospelt, Sammlung liechtensteinischer Familiennamen, im Jahrbuch des Histor. Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, 39 (1939), S. 65 ff. Hier findet man zu jedem Namen auch die weiteren Quellen- und Literaturverweise. 1 v über o. 2 Das Cartularium von Bendern aus dem XV. Jahrhundert, im Bischöflichen Archiv Chur, schreibt: »planca«. Vgl. hiezu die liechtensteinischen Namens- formen Plank und Plankh zu Triesen. In einer Urkunde des Klosters Chur- walden, das zu Liechtenstein auch nahe stand, vom 28. Dezember 1268 (Mohr, Cod. dipl. I No. 253) kommt wieder ein «Henricus Blanco» vor. 38. Auszug Flums, 1249 Juni 6. Hainricus Vicedominus von Flums resigniert nach seinerseitigen Uebergriffen Vicedominat und Burgfeste Flums der hl. Maria, der Matrone der Kirche zu Chur, empfängt sie auf die Zeit seines und seiner Gattin Lebens von Bischof Volkard von Chur zu Lehen, und trifft mit diesem weitere Vereinbarungen, wobei für weitere Händel Ritter R. von Eschen als geschworener bischöflicher Schiedsrichter bestimmt wird. . . . Si uero a Castro 
et bonis alys cedere uoluerit ipso (seil. Hainrico vicedomino) uiuente. peccuniam sibi dare debemus siue con- cambium. sicut / duo ex illis qui ex parte nostra (seil, episcopi Curiensis) sunt tnferius nominati. et duo ex illis qui sunt ex
	        

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