Volltext: Die Stellvertretung des Fürsten

Ministern zukommt. Nötigenfalls wird die Entlassung des Stellver­ treters angezeigt sein. 4. Kein Eid und keine Huldigung Die Huldigung ist ein feierlicher Akt der Treuebindung des Volkes an seinen Herrn, dem auf der anderen Seite der Eid des Monarchen entspricht.100 Nun ist aber der Regierungsstellvertreter kein Staats­ organ, das seine Kompetenzen direkt aus dem Gesetz, insbesondere aus der Verfassung, ableiten kann, wie der Monarch und der Regent. Eine Huldigung steht somit ausser Frage. Sie wäre auch kaum durch­ führbar in den weitaus meisten Fällen, nämlich den kurzen Abwesen­ heiten des Monarchen (z. B. Ferien etc.). Die Ablegung eines Eides ist für den Stellvertreter nicht vorgesehen. 2. Kapitel: Die Stellvertretung im Fürstentum Liechtenstein A. Vorbemerkungen zur Verfassungsinterpretation Grundsätzlich gelten für die Auslegung von Verfassungsnormen die gleichen Methoden und Regeln wie für die Auslegung von Gesetzen.101 Die klassischen Methoden oder Ansatzpunkte sind folgende: 1. Die grammatische (Auslegung nach dem Sprachsinn); 2. die logische oder systematische (Stellung der Norm im Gesetz und im Zusammenhang mit anderen Bestimmungen); 3. die historische (Auslegung aus der Entstehungsgeschichte im weitesten Sinne, auch aus der Tradition); 4. die teleologische (Frage nach der ratio, dem Zweck, dem Grund der Bestimmung).102 Dies alles sind Erkenntnismittel und sie müssen 100 Stichwörter «Huldigung» und «Erbhuldigung» im Handwörterbuch zur deut­ schen Rechtsgeschichte, herausg. von Albert Erler und Ekkehard Kaufmann, Berlin 1964 ff. 101 Jean-Franfois Aubert, Traitd de droit constitutionel suisse, Band 1, Neuchatel 1967, Note 291; Schmidt-Bleibtreu/Klein, 121. 102 Engisch, 77. 46
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.