Volltext: Die Stellvertretung des Fürsten

d) 
Ungewissheit über die Thronfolge Es handelt sich um zwei seltene Fälle, die jedoch der Vollständigkeit halber hier kurz erwähnt werden sollen, ohne auf gewisse kontro­ verse Fragen näher einzugehen. aa) Zweifel über die Person Wenn beim Vorhandensein mehrerer Agnaten Unsicherheit über die nähere Verwandtschaft herrscht (Prätendentenstreit) oder über die Sukzessionsfähigkeit des Nächstberechtigten, so kann dieser Zustand eine Regentschaft erfordern. Es handelt sich um eine gewöhnliche Regentschaft, denn ein Träger der Herrschaftsrechte existiert, geht doch nach dem Tod eines Monarchen die Herrscherwürde ipso iure auf den nächstberechtigten sukzessionsfähigen Agnaten über; Unsi­ cherheit herrscht einstweilen nur über die Person des Nachfolgers. bb) Bei Vorhandensein eines Nasciturus Die Lehre anerkennt ein bedingtes Thronfolgerecht des ungeborenen Erzeugten (nasciturus).30 Dieser Fall tritt ein, wenn der letzte Monarch bzw. der nächstberechtigte vorverstorbene Agnat ohne sukzessions­ fähige Söhne unter Hinterlassung einer schwangeren Witwe gestorben ist. Die überwiegende Mehrzahl der Schriftsteller vertritt hier den Standpunkt, der Thron sei für den präsumtiven Nachfolger offenzu­ halten und es sei bis zur Geburt in Analogie zum Falle der Minder­ jährigkeit eine Regentschaft einzurichten.31 Es wird allerdings zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich um eine besondere Art von Regentschaft handelt, fehlt es doch an einem Träger der Monarchen­ gewalt, welche einstweilen ruht. Der Regent «ventris nomine»32 kann deshalb auch nicht im Namen eines Monarchen regieren, er ist nicht Stellvertreter. Faktisch liegt der Zustand eines Interregnums vor.33 Rechtlich geregelt wurde der Fall nur in der später wieder aufgeho­ benen Verfassung des Grossherzogtums Mecklenburg-Schwerin von 1849 § 65: «Wenn die Erwartung Statt hat, es möchte ein zur Thron­ 30 Stange, 30, für viele. 31 Freund, 30, für viele. Andere Meinung v. Kirchenheim, 65 f. 32 Baumgartner, 464. 33 Baumgartner, 464. 23
	        

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