Volltext: Die Stellvertretung des Fürsten

V. Die Rechtsstellung des Regierungsstellvertreters 44 1. Die Regierungsrechte 44 2. Die Bindung an den Monarchenwillen 44 3. Die Verantwortlichkeit 44 a) Politische Verantwortlichkeit 45 b) Strafrechtliche Verantwortlichkeit 45 4. Kein Eid und keine Huldigung 46 2. 
Kapitel: Die Stellvertretung im Fürstentum Liechtenstein 46 A. Vorbemerkungen zur Verfassungsinterpretation 46 B. Die Arten der Stellvertretung nach der Verfassung von 1921 47 I. Repräsentant und Bevollmächtigter 47 II. Die Regentschaft 48 1. Art. 85 und 87 der Verfassung von 1921 48 2. Art. 3 der Verfassung 49 3. Die Hausgesetze 52 a) Unmündigkeit 52 b) Andere Vormundschaftsgründe 52 c) Die Person des Vormunds bzw. Regenten 53 d) Die Mitvormünder 53 e) Aufgaben des Vormunds 53 f) Die Verbindung der Regierung des Fürstentums mit der Regierung des Hauses 54 4. Gesetzeslücken 54 a) Betreffend die ordentliche Regentschaft 54 b) Betreffend die ausserordentliche Regentschaft 55 13
	        

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