Volltext: Die Stellvertretung des Fürsten

um selbständig mit adäquaten Methoden Antworten auf die Fragen der Gegenwart zu finden. II. Grundfragen des liechtensteinischen Verfassungsrechts und ihre Bedeutung für die Verfassungsinterpretation Die Idee der Verfassung, des allen politischen Verhältnissen zugrunde liegenden Staatsgrundgesetzes, hat sich aus verschiedenartigen Wur­ zeln im Laufe der frühen Neuzeit entwickelt.2 Als dann auf dem Höhepunkt der Aufklärung die Verfassungsgesetzgebung in Nord­ amerika, in Frankreich und schliesslich in den Staaten des Deutschen Bundes beginnt, ist der geistesgeschichtliche Hintergrund dominierend durch den naturrechtlichen Vertragsgedanken, das soziale Umfeld aber durch das Verlangen des Bürgertums nach Teilhabe an den poli­ tischen Angelegenheiten bestimmt. Die lange und wechselvolle Ge­ schichte, welche die Idee des Herrschaftsvertrages durchlaufen hatte,3 verdichtete sich in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts zu der verbreiteten Uberzeugung, dass ein wohlgeordneter Staat eines Dokumentes bedürfe, in welchem die fundamentalen Rechte und Pflichten des monarchischen Staatsoberhauptes und des Volkes fest­ geschrieben sind. Demgegenüber stellt die Berufung auf das monar­ chische Prinzip, wie sie in der frühkonstitutionellen Ära der deut­ schen Bundesstaaten begegnet, eine restaurative Verteidigungsposition dar.4 Sie fand ihren vornehmsten Ausdruck in Art. 57 der Wiener Schlussakte vom 15. 5. 1820, welcher bestimmt: Es «muss... die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände ge­ 2 Vgl. dazu die Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte 1985, deren Referate (von Gerhard Dilcher, Hasso Hofmann und Gerald Stourzh) und Diskussionen unter dem Titel «Die Entstehung der Verfassung im formellen Sinne» voraussichtlich als Beiheft 8 zur Zeitschrift «Der Staat» 1986 veröffent­ licht werden. 3 Quellensammlung: Alfred Voigt (Hrsg.), Der Herrschaftsvertrag, Neuwied am Rhein 1965, mit ausführlichen Literaturhinweisen; Christoph Link, Herrschafts­ ordnung und bürgerliche Freiheit, Wien 1979, insbes. S. 180 ff.; H.-J. Becker, Herrschaftsvertrag, in: HRG II Sp. 108 f. 4 Hans Boldt, Deutsche Staatslehre im Vormärz, Düsseldorf 1975, S. 15 ff., 25 ff. 122
	        

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