Volltext: Zum Zollvertrag mit Liechtenstein

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einiger Berechtigung gesagt werden, daß heute die Vor 
aussetzungen für gemeinsame Zollämter in Buchs nicht 
mehr in der gleichen Weise gegeben sind wie anno 
1870. Denn es hat sich zwischen die beiden Zollgebiete 
ein drittes hineingefchoben, nämlich das liechtenstei 
nische. Vom österreichischen Standpunkt aus könnte 
man daher einwenden, daß dieser Zustand auf die 
Dauer nicht haltbar sei, indem das österreichische Zoll 
amt in Buchs von Oesterreich durch ein drittes Zoll 
gebiet getrennt ist. Welche Unzukömmlichkeiten sich dar 
aus — auch beim besten Willen der Liechtensteiner — 
ergeben, bedarf keiner nähern Erörterung. Diese uner 
freuliche Lage ist die tfölge des Ausscheidens Liechten 
steins aus dem österreichischen Zollgebiet und nicht die 
Folge des Anschlusses ans schweizerische Zollgebiet. 
Ganz im Gegenteil ist der schweizerisch-liechtensteinische 
Zollvertrag heute der einzige Ausweg aus diesem Di- 
lerNma. Damit werden die Verhältnisie, wie sie anno 
1870 bestanden, wiederhergestellt, mit dem einzigen 
Unterschied, daß Liechtenstein nunmehr zum schweizeri 
schen Zollgebiet gehört statt zum österreichischen. Die 
wichtigste Voraussetzung jedoch, die gemeinsame Zoll 
linie, ist damit wieder vorhanden. 
Die Tatsache, da diese neue Zollgrenze über die 
Berge geht, statt dem Rhein entlang, ist dabei ohne 
jede Bedeutung. Denn der gesamte schweizerische Ver 
kehr unterliegt auch nach dem Zollanschlutz der Zollbe 
handlung in Buchs. Die Zollämter Schaan und Schaan 
wald sollen lediglich den liechtensteinischen Verkehr er 
fassen. Diesen Verkehr mutz auch Oesterreich heute schon 
separat kontrollieren. Eine Erschwerung erwächst somit 
auch den Oesterreichern durch diesen Zollanschlutz nicht. 
Damit erledigt sich auch der Einwand (Seite 7), datz 
Oesterreich der Belastung des Zollamtes in Buchs nur 
dann zustimmen könne, wenn zwischen Feldkirch und 
Buchs kein neues Zollamt errichtet werde. Neue Zoll 
ämter sollen ja auch durch den Zollvertrag mit Liech 
tenstein nicht geschaffen werden, sondern die Schweiz 
übernimmt lediglich die bereits bestehenden liechten
	        

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