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einiger Berechtigung gesagt werden, daß heute die Vor
aussetzungen für gemeinsame Zollämter in Buchs nicht
mehr in der gleichen Weise gegeben sind wie anno
1870. Denn es hat sich zwischen die beiden Zollgebiete
ein drittes hineingefchoben, nämlich das liechtenstei
nische. Vom österreichischen Standpunkt aus könnte
man daher einwenden, daß dieser Zustand auf die
Dauer nicht haltbar sei, indem das österreichische Zoll
amt in Buchs von Oesterreich durch ein drittes Zoll
gebiet getrennt ist. Welche Unzukömmlichkeiten sich dar
aus — auch beim besten Willen der Liechtensteiner —
ergeben, bedarf keiner nähern Erörterung. Diese uner
freuliche Lage ist die tfölge des Ausscheidens Liechten
steins aus dem österreichischen Zollgebiet und nicht die
Folge des Anschlusses ans schweizerische Zollgebiet.
Ganz im Gegenteil ist der schweizerisch-liechtensteinische
Zollvertrag heute der einzige Ausweg aus diesem Di-
lerNma. Damit werden die Verhältnisie, wie sie anno
1870 bestanden, wiederhergestellt, mit dem einzigen
Unterschied, daß Liechtenstein nunmehr zum schweizeri
schen Zollgebiet gehört statt zum österreichischen. Die
wichtigste Voraussetzung jedoch, die gemeinsame Zoll
linie, ist damit wieder vorhanden.
Die Tatsache, da diese neue Zollgrenze über die
Berge geht, statt dem Rhein entlang, ist dabei ohne
jede Bedeutung. Denn der gesamte schweizerische Ver
kehr unterliegt auch nach dem Zollanschlutz der Zollbe
handlung in Buchs. Die Zollämter Schaan und Schaan
wald sollen lediglich den liechtensteinischen Verkehr er
fassen. Diesen Verkehr mutz auch Oesterreich heute schon
separat kontrollieren. Eine Erschwerung erwächst somit
auch den Oesterreichern durch diesen Zollanschlutz nicht.
Damit erledigt sich auch der Einwand (Seite 7), datz
Oesterreich der Belastung des Zollamtes in Buchs nur
dann zustimmen könne, wenn zwischen Feldkirch und
Buchs kein neues Zollamt errichtet werde. Neue Zoll
ämter sollen ja auch durch den Zollvertrag mit Liech
tenstein nicht geschaffen werden, sondern die Schweiz
übernimmt lediglich die bereits bestehenden liechten