Volltext: Zum Zollvertrag mit Liechtenstein

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IV. Rekapitulation. 
Wir hoffen damit dargetan zu haben, daß die geg 
nerischen Einwendungen gegen den Zollanschlutz Liech 
tensteins unbegründet find. Es handelt sich nicht nur 
um einen freundnachbarlichen Dienst, den die Schweiz 
ihrem kleinen Nachbar in der Not ohne Gefährdung 
ihrer eigenen Interessen gewähren kann. Vielmehr hat 
auch die Schweiz ein selbständiges Interesse am Zu 
standekommen dieses Vertrages, und wäre es auch nur 
das negative Interesse, daß eine getrennte Zollbehand 
lung in Feldkirch und Buchs nötig wird, und daß Liech 
tenstein nicht gezwungen ist, seine Existenzmöglichkeit 
auf andere Weise zu sichern, die uns — trotz den besten 
Absichten der Liechtensteiner — vielleicht weniger an 
genehm sein könnten. 
Die Schweiz hat daher allen Grund, den Vertrag 
anzunehmen. Zu einer Hinausschiebung besteht umso 
weniger Veranlassung, als die rechtliche und tatsäch 
liche Lage gerade mit Bezug auf das österreichische Zoll 
amt in Buchs sich dadurch nur verbessert. 
Die Geschichte der Schweiz ist reich an verpatzten 
Gelegenheiten. Soll sie heute wiederum um eine solche 
vermehrt werden? 
Die Geschichte der Schweiz ist auch reich an huma 
nitären Werken. Würde das Schweizervolk es begrei 
fen, wenn die eidgenössischen Räte diesen Vertrag ab 
lehnen und das kleine Fürstentum an unserer Ost 
grenze, dem wir ein stilles Plätzchen an der Sonne 
gerne gönnen, damit in schwere Existenzsorgen stoßen 
würden? Wir glauben das nicht und empfehlen des 
halb die 
Auuahme des liechleusteiuWeu Zoüvertrages. 
Altstätten, im Oktober 1923. 
Namens des Komitees für den Zollanschlutz 
Liechtensteins: 
Di». SchSbi-Rusch.
	        

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