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IV. Rekapitulation.
Wir hoffen damit dargetan zu haben, daß die geg
nerischen Einwendungen gegen den Zollanschlutz Liech
tensteins unbegründet find. Es handelt sich nicht nur
um einen freundnachbarlichen Dienst, den die Schweiz
ihrem kleinen Nachbar in der Not ohne Gefährdung
ihrer eigenen Interessen gewähren kann. Vielmehr hat
auch die Schweiz ein selbständiges Interesse am Zu
standekommen dieses Vertrages, und wäre es auch nur
das negative Interesse, daß eine getrennte Zollbehand
lung in Feldkirch und Buchs nötig wird, und daß Liech
tenstein nicht gezwungen ist, seine Existenzmöglichkeit
auf andere Weise zu sichern, die uns — trotz den besten
Absichten der Liechtensteiner — vielleicht weniger an
genehm sein könnten.
Die Schweiz hat daher allen Grund, den Vertrag
anzunehmen. Zu einer Hinausschiebung besteht umso
weniger Veranlassung, als die rechtliche und tatsäch
liche Lage gerade mit Bezug auf das österreichische Zoll
amt in Buchs sich dadurch nur verbessert.
Die Geschichte der Schweiz ist reich an verpatzten
Gelegenheiten. Soll sie heute wiederum um eine solche
vermehrt werden?
Die Geschichte der Schweiz ist auch reich an huma
nitären Werken. Würde das Schweizervolk es begrei
fen, wenn die eidgenössischen Räte diesen Vertrag ab
lehnen und das kleine Fürstentum an unserer Ost
grenze, dem wir ein stilles Plätzchen an der Sonne
gerne gönnen, damit in schwere Existenzsorgen stoßen
würden? Wir glauben das nicht und empfehlen des
halb die
Auuahme des liechleusteiuWeu Zoüvertrages.
Altstätten, im Oktober 1923.
Namens des Komitees für den Zollanschlutz
Liechtensteins:
Di». SchSbi-Rusch.