20
Empfehlung ihres Gegenvorschlages handelt, wird aus
geführt, daß die entfallenden Zölle „gleich Null" feien,
ja daß sie sogar, genau besehen, „eine negative Größe"
seien. An anderer Stelle dagegen (Seite 18), wo es
daraus ankommt, den Zollanschluß als ein schlechtes
Geschäft hinzustellen, wird dieser Ausfall als eine im
merhin erwähnenswerte Größe behandelt. Unsererseits
ist diese Summe bei der Berechnung des liechtensteini
schen Pauschalanteils mit Fr. 35,000.— angesetzt. Bei
Annahme des Gegenvorschlages wäre nun dieser Aus
fall ein reiner Passivposten, dem kein Aktivum gegen
überstünde. Die rechnerische Grundlage der Botschaft er
weist sich auch hier viel zuverlässiger als diejenige der
gegnerischen Broschüre.
Ebenso verhält es sich mit Bezug auf die Konkur-
renzierung der schweizerischen Landwirtschaft durch das
liechtensteinische Vieh. Es ist klar, daß der liechtenstei
nische Bauer konkurrenzfähiger ist, wenn er sein Vieh
zollfrei in die Schweiz aus einem Land mit geringern
Lebenskosten einführen kann, als wenn er selbst unse
rem Zollgebiet mit Hähern Lebenskosten angehört.
Ebenso bedenklich sind auch die indirekten Wirkun
gen, die eine solche Vereinbarung auslösen müßte.
Es ist kaum zu erwarten, daß die liechtensteinische
Volkswirtschaft ohne Anlehnung an ein größeres
Wirtschaftsgebiet sich auf die Dauer erhalten könnte.
Ein neuerlicher Anschluß an Oesterreich wird kaum in
Frage kommen. Mit jedem andern Staate aber müßte
eine Wirschaftseinheit Liechtensteins für uns recht un
angenehme Folgen haben. Auf die Nachteile der Er
richtung eines Freilagers an unserer Grenze hat be
reits die Botschaft genügend hingewiesen. Endlich wird
auch die Gefahr der Errichtung einer Spielhölle nicht
außer Acht gelassen werden dürfen. Wenn auch Liech
tenstein das letzte — verlockende — Angebot aus eige
nem Willen abgelehnt hat, so wäre es doch nicht aus
geschlossen, daß ein solches Institut als letzter Ret
tungsanker doch noch zugelassen würde.