Volltext: Zum Zollvertrag mit Liechtenstein

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sagt werden, daß beinahe die ganze Strecke von einem 
einzigen Punkt aus überblickt werden kann, da es sich 
mit Ausnahme der Strecke über den Schellenberg um 
offenes Streueland mit wenig Bäumen und Gebüsch 
handelt. Andererseits aber wird der ganze Nachteil 
reichlich kompensiert durch die Tatsache, daß durch den 
Zollanschluß die noch längere Strecke Sargans-Naaf- 
kopf in Wegfall kommt, ein Gebiet, das mit viel mehr 
Berechtigung als ein Dorado für den Schmuggel be 
zeichnet werden kann. Jedenfalls ist dieses Gebiet eben 
so leicht begehbar wie die Strecke Rhein-Schaanwald, 
und dabei ist sie zweifellos viel unübersichtlicher als 
jene. Die eidgenössischen Zollorgane sind denn auch bei 
der neuesten Erenzbegehung zum Schlüsse gelangt, daß 
eine Vermehrung des Zollpersonals kaum nötig sein 
werde, trotzdem bei der Bemessung des liechtensteini 
schen Anteils an den Zolleinnahmen 12 Mann verrech 
net worden sind. 
Die neue Zollgrenze ist also nicht nur kürzer, son 
dern auch günstiger. Jedenfalls aber ist durch die Re 
serve von 12 Mann alle Gewähr für eine wirksame Be 
wachung der neuen Grenze geboten. Für die Schweiz 
ist aber der Zollanschluß die beste Gelegenheit, dem 
Schmuggel zu Leibe zu rücken. 
HI. Der Gegenvorschlag. 
Auf Grund der besprochenen Einwände gelangt 
das gegnerische Initiativkomitee (Seite 21) dazu, die 
vertragliche Vereinbarung eines Zonenregimes mit ge 
genseitig bevorzugtem kleinem Erenzverkehr vorzuschla 
gen. Der kleine Erenzverkehr soll, nach diesem Gegen 
vorschlag, wiederhergestellt werden wie er vor dem 
Kriege war. Auf Produkte, die nachweisbar liechten 
steinischen Ursprungs sind, sollen keine Einfuhrverbote 
Anwendung finden und für die liechtensteinischen 
Hauptprodukte die Zölle auf ein Minimum reduziert 
oder ganz aufgehoben werden. Auch der übrige Verkehr 
(Personen, Fuhrwerk usw.) wäre möglichst zu erleich 
tern. Alles unter Vorbehalt der Gegenseitigkeit.
	        

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