Gesamtausgaben der Staatsrechnung, was pro Kopf
der Bevölkerung (Stand 1981) 6S. 2097,— ausmacht,
wobei zudem zu berücksichtigen ist, dass die Lebens-
haltungs- und Lohnkosten in Österreich niedriger sind
als in Liechtenstein. Allein für die Hochschulen werden
gemäss Budgetvoranschlag 1984, ohne Gebäudeun-
terhalt, öS. 6 857 000 000,—- vorgesehen, was 1,5%
des Staatsbudget betrifft (ÖS. 901,— pro Kopf).
Liechtenstein bezahlt seinerseits an Hochschulbeiträ-
gen gemäss Landesrechnung 1983 Fr. 374 850,—, also
Fr. 14,— pro Einwohner. Dies sind nur 13 % der Ausga-
ben Österreichs für die gleiche Aufgabe (pro Kopf der
Bevölkerung). Auch hier ist demnach ein Ausfallsäqui-
valent von immerhin 2,5 Mio. Franken festzuhalten.
Ebenso wären für die staatliche Förderung der For-
schung nochmals beträchtliche Mittel analog einzuset-
zen, die vom liechtensteinischen Staat grösstenteils
nicht ausgegeben werden müssen.
Diese so «freiwerdenden» Mittel im prosperierenden
liechtensteinischen Staatshaushalt werden in anderer
Form umgesetzt und lösen naturgemäss eine grosse
Eigendynamik aus und werden u.a. auch raumwirk-
sam. In logischer und nachgewiesener Konsequenz
entwickelt sich ein konsumptives Verhalten (mehr Ein-
nahmen = mehr Ausgaben) und es werden zunehmend
mehr Ansprüche gegenüber dem Staat angemeldet
(Sozialstaat, Infrastrukturen, sonstige Förderungen). So
sind u.a. die Staatsausgaben für das Investitionsvolu-
men mit den Hoch- und Tiefbauten überproportional
vertreten. Das gesamte liechtensteinische Bauvolumen
wird pro Kopf der Bevölkerung rund viermal höher als
in der Bundesrepublik Deutschland geschätzt und
dürfte immer noch 2,5 mal höher als dasjenige in der
Schweiz liegen. Allein die ebenfalls finanzstarken elf
liechtensteinischen Gemeinden haben von 1970—78
130 Millionen Franken für die Erschliessung von Bau-
land aufgebracht. Bei ungebremster Fortsetzung der
bisherigen Bautätigkeit, mit einem jährlich bewilligten
Bauvolumen von ca. 500 000 m° umbauten Raumes
(Schnitt der letzten 10 Jahre), was ca. 600 Einfamilien-
häusern entspricht, hätten wir im Liechtensteiner
Alpenrheintal in 60-70 Jahren den Stadtstaat erreicht.
Die fortschreitende Zersiedelung der Landschaft wurde
und wird somit erst.durch die massive Bereitstellung
Öffentlicher Mittel ermöglicht. Fällt das Bauvolumen,
wie im 1. Quartal 1984, etwas zurück (70 anstelle von
89 eingereichten Baugesuchen im Vergleich zum
1. Quartal 1983), so wird festgestellt, dass kein «Auf-
schwung in Sicht» sei. Alle unsere Strukturen sind auf
a9
Bühler, Eugen:
Forstliches Entwicklungskonzept
im Fürstentum Liechtenstein.
Schweizerische Zeitschrift für
Forstwesen, 122 (1982) 10:
843-859.
Diskussionsgrundlage vom De-
zember 1981 für eine Österreichi-
sche Akademie für Umweltschutz
und alternative Energie (Projekt-
studie), Wien-Laxenburg.
Landesverwaltung des Fürsten-
tums Liechtenstein:
Landesplanung Fürstentum
Liechtenstein — Siedlungsplan
Bestandesaufnahme 1980, Mai
1981, Vaduz.
Liechtensteinische Gesellschaft
für Umweltschutz:
«Wo stehen wir heute im Natur-
und Umweltschutz» — Bilanz und
Perspektiven, in: Liecht. Umwelt-
bericht Nr. 15/1984, Vaduz.
Regierung des Fürstentums
Liechtenstein:
Rechenschaftsbericht an den
Hohen Landtag für das Jahr
1983, Vaduz, 1984.
Staatsrechnung 1983, Bundes-
ratsbescheid vom 11. 4. 1984,
Bern.