für Liechtenstein so wertvollen Buches, auf das sich
jede weitere Geschichtsschreibung unseres Landes
irgendwie abstützen muss, für lange Zeit besiegelt.
Auch die schon am 15.1. 1848 dem Oberamt in
Vaduz mitgeteilte Freigabe durch den Fürsten liess
eine weitere Verbreitung des Werkes in Liechtenstein
nicht mehr aufkommen. Bis in die Zeiten Carl von In
der Maurs, also bis in unser Jahrhundert herein, war
man von Seiten der höchsten Obrigkeit bemüht, das
Geschichtswerk zu diskreditieren. Selbst in der «ver-
besserten» Ausgabe Joh. Baptist Büchels vom Jahre
1923 sind willkürlich wichtige Passagen weggelassen,
die zwar scharf aber durchaus zutreffend geschicht-
liche Begebenheiten und herrschende Zustände
schildern.
So sind denn die wenigen erhaltenen Originalexem-
plare der Ausgabe von 1847 bis heute eine Rarität
geblieben. Erst der Reprint bei Kraus-Thomson, Nen-
deln, 1974, hat jedem Interessierten den Zugang zum
Originaltext der «Kaiser-Chronik» eröffnet.
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