15 Franken wurden ja für den auftreten-
den „Kulturschaden” durch die Grenz-
wächterstiefel bezahlt.
Versetzungen
Lakonisch beginnt die Versetzungsliste,
die für etliche Schweizer Beamte ein-
schneidende Veränderungen ihres All-
tags mit sich bringen sollte, mit dem
Satz: „Wir erhalten Bericht, dass der
Zollanschluss mit Liechtenstein vom
Nationalrat angenommen worden ist
und am 1. Januar 1924 in Kraft treten
wird. Es finden daher folgende Verset:
zungen statt...”. Und weiter lesen wir,
dass ein gewisser Gefreiter Rudolf Tan-
ner zum Beispiel, als Aufseher von Haag
nach Schaanwald beordert, am 31. De-
zember den Umzug zu bewerkstelligen
und selbst für ein Fuhrwerk zu sorgen
habe, mit dem er sein Hab und Gut ins
neuerstellte Zollhaus in Schaanwald
transportieren sollte. Auch der nächste
und andere auf der Liste hatten „für den
Fuhrmann selbst zu sorgen”. Und ein
Korporal Andreas Monstein wird, wie
es ebenfalls schlicht und Diskussionen
schon grammatikalisch aussschliessend
heisst, zur “Aushülfe” auf dem Bahnhof
Schaan „verwendet”., Zwei weitere
Männer finden bei ihren Namen diese
Bemerkung: „Versetzungstag 31. De-
zember 1923 als „Ledige” bei Fridolin
Marxer Haus Nummer 69, woselbst sie
auch Verköstigung finden”. Und auch
dies kündet von einem Vertragswerk aus
vergangener Zeit: „...werden Wir für
den Transport der Möbel besorgt sein,
womöglich werden Auto hiezu verwen-
det!”
Es war alles bis ins Letzte geregelt,
zum Beispiel:
„Diejenigen Grenzwächter, die vor dem
eigentlichen Umzug ihren zukünftigen
Standort aufsuchen, haben sich in erster
Linie bei den betreffenden Ortsvorste-
hern zu melden. die ihnen dann betref-
fend Holz etc. mit Rat an die Hand ge-
hen werden. Die Mitnahme von Holz ist
auf das Allernotwendigste zu beschrän-
ken, das heisst die Holzvorräte sind wo-
möglich an Ort und Stelle zu verkaufen.
Die andern Grenzwächter, die sich erst-
mals anlässlich des Umzuges‘ nach
Liechtenstein begeben, haben sich
zuerst, und zwar vor Ablad der Möbel,
bei dem betreffenden Ortsvorsteher zu
melden. Über den Zeitpunkt erhalten
sie noch näheren Aufschluss.
Die neuen Standorte
Im „Bewachungsbefehl” wird unter an-
derem geregelt, welche Posten aufgeho-
ben und welche neu besetzt werden.
Statt der Grenze Liechtenstein-Schweiz
gab es ja nun, optisch nur noch, die
Grenze Liechtenstein-Österreich. So
wurden die Posten Salez, Haag, Buchs,
Sevelen, Weite, Trübbach, Fläsch, Lu-
ziensteig und Maienfeld durch die Po-
sten Ruggell Dorf und Strasse, Schellen-
berg, Binsen (Anmerk: gemeint ist
„Binza”), Schaanwald, Planken, Trie-
senberg-Silum und Steg-„Rothenbo-
den” ersetzt. Schliesslich hiess es wört-
lich: „Der Sektionschef wird in Schaan
installiert”...
Es gab auch besondere Regelungen
für die Zeit nach dem Vertragsab-
schluss, zum Beispiel: „Während der
Nacht genügt es vorderhand, nur die
Dorfzugänge zu überwachen. Ab und zu
'st ein Mann auf die Strasse Ruggell-
Bendern zu kommandieren, um die Ab-
fuhr von Waren, die aus spekulativen
Gründen vor dem Inkrafttreten des
Zollanschlussvertrages nach Liechten-
stein eingeführt worden sind und nun
nach der Schweiz geschafft werden sol-
len, aufzuhalten”.
Zum „Abschnitt Planken, Cavadura-
Alp, Drei Schwestern” liest man unter
anderem, der Posten habe seinen Dienst
„in Anbetracht der riesigen Schneemas-