Volltext: 60 Jahre Schweizer Grenzwache im Fürstentum Liechtenstein

15 Franken wurden ja für den auftreten- 
den „Kulturschaden” durch die Grenz- 
wächterstiefel bezahlt. 
Versetzungen 
Lakonisch beginnt die Versetzungsliste, 
die für etliche Schweizer Beamte ein- 
schneidende Veränderungen ihres All- 
tags mit sich bringen sollte, mit dem 
Satz: „Wir erhalten Bericht, dass der 
Zollanschluss mit Liechtenstein vom 
Nationalrat angenommen worden ist 
und am 1. Januar 1924 in Kraft treten 
wird. Es finden daher folgende Verset: 
zungen statt...”. Und weiter lesen wir, 
dass ein gewisser Gefreiter Rudolf Tan- 
ner zum Beispiel, als Aufseher von Haag 
nach Schaanwald beordert, am 31. De- 
zember den Umzug zu bewerkstelligen 
und selbst für ein Fuhrwerk zu sorgen 
habe, mit dem er sein Hab und Gut ins 
neuerstellte Zollhaus in Schaanwald 
transportieren sollte. Auch der nächste 
und andere auf der Liste hatten „für den 
Fuhrmann selbst zu sorgen”. Und ein 
Korporal Andreas Monstein wird, wie 
es ebenfalls schlicht und Diskussionen 
schon grammatikalisch aussschliessend 
heisst, zur “Aushülfe” auf dem Bahnhof 
Schaan „verwendet”., Zwei weitere 
Männer finden bei ihren Namen diese 
Bemerkung: „Versetzungstag 31. De- 
zember 1923 als „Ledige” bei Fridolin 
Marxer Haus Nummer 69, woselbst sie 
auch Verköstigung finden”. Und auch 
dies kündet von einem Vertragswerk aus 
vergangener Zeit: „...werden Wir für 
den Transport der Möbel besorgt sein, 
womöglich werden Auto hiezu verwen- 
det!” 
Es war alles bis ins Letzte geregelt, 
zum Beispiel: 
„Diejenigen Grenzwächter, die vor dem 
eigentlichen Umzug ihren zukünftigen 
Standort aufsuchen, haben sich in erster 
Linie bei den betreffenden Ortsvorste- 
hern zu melden. die ihnen dann betref- 
fend Holz etc. mit Rat an die Hand ge- 
hen werden. Die Mitnahme von Holz ist 
auf das Allernotwendigste zu beschrän- 
ken, das heisst die Holzvorräte sind wo- 
möglich an Ort und Stelle zu verkaufen. 
Die andern Grenzwächter, die sich erst- 
mals anlässlich des Umzuges‘ nach 
Liechtenstein begeben, haben sich 
zuerst, und zwar vor Ablad der Möbel, 
bei dem betreffenden Ortsvorsteher zu 
melden. Über den Zeitpunkt erhalten 
sie noch näheren Aufschluss. 
Die neuen Standorte 
Im „Bewachungsbefehl” wird unter an- 
derem geregelt, welche Posten aufgeho- 
ben und welche neu besetzt werden. 
Statt der Grenze Liechtenstein-Schweiz 
gab es ja nun, optisch nur noch, die 
Grenze Liechtenstein-Österreich. So 
wurden die Posten Salez, Haag, Buchs, 
Sevelen, Weite, Trübbach, Fläsch, Lu- 
ziensteig und Maienfeld durch die Po- 
sten Ruggell Dorf und Strasse, Schellen- 
berg, Binsen (Anmerk: gemeint ist 
„Binza”), Schaanwald, Planken, Trie- 
senberg-Silum und Steg-„Rothenbo- 
den” ersetzt. Schliesslich hiess es wört- 
lich: „Der Sektionschef wird in Schaan 
installiert”... 
Es gab auch besondere Regelungen 
für die Zeit nach dem Vertragsab- 
schluss, zum Beispiel: „Während der 
Nacht genügt es vorderhand, nur die 
Dorfzugänge zu überwachen. Ab und zu 
'st ein Mann auf die Strasse Ruggell- 
Bendern zu kommandieren, um die Ab- 
fuhr von Waren, die aus spekulativen 
Gründen vor dem Inkrafttreten des 
Zollanschlussvertrages nach Liechten- 
stein eingeführt worden sind und nun 
nach der Schweiz geschafft werden sol- 
len, aufzuhalten”. 
Zum „Abschnitt Planken, Cavadura- 
Alp, Drei Schwestern” liest man unter 
anderem, der Posten habe seinen Dienst 
„in Anbetracht der riesigen Schneemas-
	        

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