Volltext: 60 Jahre Schweizer Grenzwache im Fürstentum Liechtenstein

60 Jahre Schweizer Grenzwächter in Liechtenstein (II) 
Wie beschreibt man einen 
Grenzverlauf? 
vv - 1923 wurde der Zollvertrag zwi- 
schen Liechtenstein und der Schweizeri- 
schen Eidgenossenschaft unterzeichnet, 
1924 — vor 60 Jahren also — wurden die 
entsprechenden Abmachungen, in die 
Tat umgesetzt. 
In einem der aufgrund des Zollan- 
schlusses erforderlich gewordenen Miet- 
verträge zwischen dem Chef der eidge- 
nössischen Grenzwache in Chur bzw. 
der schweizerischen Oberzolldirektion 
und der Gemeinde Planken geht es um 
ein Haus. Der Chef der Grenzwache, 
Hauptmann Zellweger, tritt als Mieter 
auf und soll laut Vertrag jährlich für das 
Haus Fr. 500.— inklusiv Wasserzins be- 
zahlen. Schon an diesem Preis kann man 
erkennen, dass es schon eine ganze Wei- 
le her ist, was hier erörtert wird... Unter 
„Besondere Vereinbarungen” findet 
sich eine kuriose Klausel in ebenso ku- 
riosem Deutsch: „Im Fall der Zollan 
schluss nicht zustande kommt, fällt obi 
ger Vertrag dahin”. Das war wohl weni 
ger Pessimismus als beamtengerechte 
Absicherung für den Fall der Fälle. 
Der neue Mieter musste natürlich ei 
nen Standard vorfinden können, der sei- 
nem Rang und seiner Stellung angemes- 
sen war. Dieser Standard war damals 
noch nicht überall in Liechtenstein 
selbstverständlich. So mussten die Zim- 
mer neu getäfelt werden, die damals ge- 
bräuchlichste Innengestaltung, es muss- 
ten Vorfenster angebracht werden, und 
in den Wohnräumen musste erst elektri- 
sches Licht installiert werden! Von den 
damaligen Vorstellungen eines komfor- 
tableh, wenn auch sicher nicht luxuriö- 
sen Hauses kündet auch diese Verbesse- 
rung: „Anbau eines Abortes und eines 
Holzschopfes an das Haus”. Damals war 
unterzeichnender Vorsteher Ferdinand 
Beck. 
Das waren noch Zeiten... 
Ein bezeichnendes Licht auf die damals 
herrschenden Verhältnisse werfen auch 
andere Verträge. So erfahren wir aus 
dem Pachtvertrag betreffend Errichtung 
einer Zollwachthütte am Rennhofweg 
Mauren zwischen dem Landtagsabge- 
ordneten Peter Büchel und wiederum 
dem Chef der eidgenössischen Grenz- 
wache Chur, dass der Pächter für den 
Platz einen jährlichen Mietzins von Fr. 
4.—(!), „zahlbar Ende des Jahres“ zu 
entrichten habe. Es scheint fast, als habe 
man damals für die Bereitstellung eines 
ohnehin nicht genutzten Fleckchens Er- 
de noch das verlangt, was man seinem 
Gewissen gemäss verlangen durfte und 
nicht das, was aufgrund reger Nachfrage 
eben bezahlt wird... — 15 Franken er- 
hielten die Besitzer eines bereits auf 
Vorarlberger Gebiet liegenden Boden- 
streifens dafür jährlich bezahlt, dass 
schweizerische Grenzwächter zu Dienst- 
zwecken dieses Land betreten würden. 
Sie durften den Weg aber nicht unnötig 
verbreitern und nur in dringenden Fäl- 
len, zum Beispiel zur Schmugglerverfol- 
gung, verlassen. Dass sie diese Grenz- 
überschreitung überhaupt ständig unge- 
fragt vornehmen durften, dazu hatte sie 
grosszügigerweise bereits das schweize- 
rische Zollgesetz ermächtigt. Es ent- 
sprach allerdings damit zweifellos der 
Vernunft und traf wohl auch auf keinen 
Österreichischen Widerstand. Und die
	        

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