auch den Behörden durchaus bewusst
war, dass es nicht immer Bereicherungs-
motive waren, die den Schmuggel be-
günstigten, aber die Weisungen wären
eindeutig. Gerade nun aber, bei der
Neuregelung aller dieser Dinge, war
Korrektheit und Genauigkeit am Platze,
denn hier wurden die Weichen für ein
weiteres und langfristig bedeutsames
Grenzsicherungswerk gestellt, von dem
eine konstante Gesundung der Wirt-
schaft ausgehen musste und mit dem
schliesslich zum Wohl der Allgemein-
heit gearbeitet werden sollte.
Bei diesen Abmachungen ging es zu-
nächst nicht um Kleinigkeiten, sondern
um die Einfuhr von Warenmengen, die
das Mass des üblichen Bedarfs damali-
gen Verständnisses nicht überschritten.
Dazu wurde zunächst die gesamte Ein-
fuhr genau registriert. Zugleich wurde
ein Erlass vorbereitet, welcher ein Ein-
fuhrverbot für Waren in Mengen, die
den üblichen Bedarf überschritten, vor-
sah. Damit sollte zunächst zweifellos
Klarheit geschaffen werden, ohne die le-
bensnotwendigen Einfuhren wie z.B.
gewisser Lebensmittel zu verunmögli-
chen. Im Protokoll zu diesen Vorgängen
heisst es aber auch: „Bei Erlass diese1ı
Massnahmen ist auf den Handelsvertrag
mit Österreich Rücksicht zu nehmen.”
Mit den Massnahmen waren die vorge-
sehenen Strafen bei Zuwiderhandlung
gemeint.
Auch Liechtensteiner beim Zoll?
Für die Anstellung der einzusetzenden
Kontrollpersonen waren auch Liechten-
steiner vorgesehen. Allerdings ist dies
auch heute noch so, sie dürfen jedoch
nicht mit Aufgaben an unserer Grenze
bzw. diese betreffend betraut werden —
aus sicher verständlichen Gründen. Das
schien aber auf Schwierigkeiten zu stos-
sen: die Schweizer Bestimmungen sahen
bestimmte Voraussetzungen für die An-
stellung von Beamten vor, z.B. die
Kenntnis zweier Landessprachen und ei-
ne abgeschlossene Mittelschulbildung.
Interessant ist hier der Hinweis im Pro-
tokoll: „Die Fürstliche Regierung wird
sich wegen der Möglichkeit einer Aus-
nahmebehandlung in bezug auf die Auf-
nahmebedingungen mit der schweizeri-
schen Regierung in Verbindung setzen.”
Man sah hier übrigens getrennte Per-
sonaleinsätze vor: In der Zollverwaltung
gab es nur Zivilstellen, beim Grenz-
wachtdienst und beim Zollaufseher-
dienst, wie sie genannt wurden, waren es
Beamte, und zwar beim Zoll solche des
Grenzwachtpersonals. Im Rückblick
ebenfalls nicht uninteressant ist für den
historisch interessierten Leser, wie die
Organisation der ganzen Sache vonstat-
ten ging. Dabei handelt es sich um die
Regelung der Grenzbewachung, die
Aufzählung der Übergänge und deren
Öffnungszeiten sowie u.a. um die Woh-
aungsregelung. Allgin schon die damali-
gen Mietpreise sind’aus heutiger Sicht
interessant. Nachstehend ein Auszug
aus dem Protokoll im Wortlaut:
Grenzbewachung und
Strassenzollämter
Eingangsstellen: Ruggell-Rheindamm,
Ruggell-Bangser-Wiese, Strasse Nofels-
Ruggell, Strasse Hub-Binsen, Strasse
Schaanwald-Tisis, Steg. Der Torfweg im
Stadtriegel in Ruggell ist zu schliessen.
Ruggell I: 6 Mann. Wachthütte Rhei-
aufer, Standort zirka 150 Meter hinter
der Grenze. Verhandlungen mit der
Vorarlberger Rheinbauleitung betref-
fend Bewilligung für Erstellung der Hüt-
te.durch die Liechtensteinische Regie-
rung. Kompetenzen: Enklavenverkehr
und landwirtschaftlicher. Grenzverkehr.
Wachthütte Bangser-Wiese (bei der
Brücke). Kompetenzen: landwirtschaft-
licher Grenzverkehr. Der Grundeigen-