Volltext: 60 Jahre Schweizer Grenzwache im Fürstentum Liechtenstein

auch den Behörden durchaus bewusst 
war, dass es nicht immer Bereicherungs- 
motive waren, die den Schmuggel be- 
günstigten, aber die Weisungen wären 
eindeutig. Gerade nun aber, bei der 
Neuregelung aller dieser Dinge, war 
Korrektheit und Genauigkeit am Platze, 
denn hier wurden die Weichen für ein 
weiteres und langfristig bedeutsames 
Grenzsicherungswerk gestellt, von dem 
eine konstante Gesundung der Wirt- 
schaft ausgehen musste und mit dem 
schliesslich zum Wohl der Allgemein- 
heit gearbeitet werden sollte. 
Bei diesen Abmachungen ging es zu- 
nächst nicht um Kleinigkeiten, sondern 
um die Einfuhr von Warenmengen, die 
das Mass des üblichen Bedarfs damali- 
gen Verständnisses nicht überschritten. 
Dazu wurde zunächst die gesamte Ein- 
fuhr genau registriert. Zugleich wurde 
ein Erlass vorbereitet, welcher ein Ein- 
fuhrverbot für Waren in Mengen, die 
den üblichen Bedarf überschritten, vor- 
sah. Damit sollte zunächst zweifellos 
Klarheit geschaffen werden, ohne die le- 
bensnotwendigen Einfuhren wie z.B. 
gewisser Lebensmittel zu verunmögli- 
chen. Im Protokoll zu diesen Vorgängen 
heisst es aber auch: „Bei Erlass diese1ı 
Massnahmen ist auf den Handelsvertrag 
mit Österreich Rücksicht zu nehmen.” 
Mit den Massnahmen waren die vorge- 
sehenen Strafen bei Zuwiderhandlung 
gemeint. 
Auch Liechtensteiner beim Zoll? 
Für die Anstellung der einzusetzenden 
Kontrollpersonen waren auch Liechten- 
steiner vorgesehen. Allerdings ist dies 
auch heute noch so, sie dürfen jedoch 
nicht mit Aufgaben an unserer Grenze 
bzw. diese betreffend betraut werden — 
aus sicher verständlichen Gründen. Das 
schien aber auf Schwierigkeiten zu stos- 
sen: die Schweizer Bestimmungen sahen 
bestimmte Voraussetzungen für die An- 
stellung von Beamten vor, z.B. die 
Kenntnis zweier Landessprachen und ei- 
ne abgeschlossene Mittelschulbildung. 
Interessant ist hier der Hinweis im Pro- 
tokoll: „Die Fürstliche Regierung wird 
sich wegen der Möglichkeit einer Aus- 
nahmebehandlung in bezug auf die Auf- 
nahmebedingungen mit der schweizeri- 
schen Regierung in Verbindung setzen.” 
Man sah hier übrigens getrennte Per- 
sonaleinsätze vor: In der Zollverwaltung 
gab es nur Zivilstellen, beim Grenz- 
wachtdienst und beim Zollaufseher- 
dienst, wie sie genannt wurden, waren es 
Beamte, und zwar beim Zoll solche des 
Grenzwachtpersonals. Im Rückblick 
ebenfalls nicht uninteressant ist für den 
historisch interessierten Leser, wie die 
Organisation der ganzen Sache vonstat- 
ten ging. Dabei handelt es sich um die 
Regelung der Grenzbewachung, die 
Aufzählung der Übergänge und deren 
Öffnungszeiten sowie u.a. um die Woh- 
aungsregelung. Allgin schon die damali- 
gen Mietpreise sind’aus heutiger Sicht 
interessant. Nachstehend ein Auszug 
aus dem Protokoll im Wortlaut: 
Grenzbewachung und 
Strassenzollämter 
Eingangsstellen: Ruggell-Rheindamm, 
Ruggell-Bangser-Wiese, Strasse Nofels- 
Ruggell, Strasse Hub-Binsen, Strasse 
Schaanwald-Tisis, Steg. Der Torfweg im 
Stadtriegel in Ruggell ist zu schliessen. 
Ruggell I: 6 Mann. Wachthütte Rhei- 
aufer, Standort zirka 150 Meter hinter 
der Grenze. Verhandlungen mit der 
Vorarlberger Rheinbauleitung betref- 
fend Bewilligung für Erstellung der Hüt- 
te.durch die Liechtensteinische Regie- 
rung. Kompetenzen: Enklavenverkehr 
und landwirtschaftlicher. Grenzverkehr. 
Wachthütte Bangser-Wiese (bei der 
Brücke). Kompetenzen: landwirtschaft- 
licher Grenzverkehr. Der Grundeigen-
	        

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