Volltext: 75 Jahre Arbeitnehmerverband

Mitglied des Vereines konnte «jede unbe- 
scholtene katholische Arbeiterin» nach zurück- 
gelegtem 16. Lebensjahre werden. Als Monats- 
beitrag waren 30 Rappen zu bezahlen. 
Der Vorstand hatte gemäss Statuten aus dem 
Präses zu bestehen, der ein Geistlicher sein 
musste und der Bestätigung durch das bischöfli- 
che Ordinariat bedurfte. Der Präses leitete den 
Verein; Ihm standen als weitere Vorstandsmit- 
glieder eine Schriftführerin, eine Kassierin und 
die Leiterinnen der einzelnen Ortsgruppen zur 
Seite. Der Vorstand der Ortsgruppen bestand 
aus einer Leiterin und zwei Beisitzerinnen. 
Der Arbeiterverband änderte in einer ausser- 
ordentlichen Vollversammlung im März 1920 
seine Statuten dahingehend ab, dass auch für 
Arbeiterinnen die Möglichkeit geschaffen wur- 
de, dem Verein als Sektion beizutreten. 
Über die Auswirkung des Arbeiterinnenver- 
eins gibt es keine aktenmässigen Aussagen. Ver- 
mutlich war die Einflussmöglichkeit im Kampf 
um eine Besserstellung der Arbeiterinnen durch 
die sehr enge Bindung an kirchliche Organe ein- 
gegrenzt. Sicherlich wirkte sich auch der Aus- 
schluss der Frauen von politischen Entschei- 
dungsmechanismen und die doppelte Bela- 
stung der Frauen in Erwerbstätigkeit und Haus- 
halt nachteilig für die Durchsetzung ihrer Inter- 
8ssen aus. 
Richtungskämpfe 
Die Bestrebungen von Seiten der liechten- 
steinischen Geistlichkeit, die Arbeiterorganisa- 
tion, bzw. deren Zielsetzung und Grundsätze in 
ihrem Sinne zu lenken, hielten auch nach der 
Gründung des Arbeitervereins an. Anlass dazu 
gab unter anderem das Rundschreiben der 
schweizerischen Bischöfe zum Eidgenössischen 
Bettag von 1920. Darin wurde festgehalten, dass 
Sozialismus und Christentum unvereinbar sei- 
en. Die Bischöfe warnten deshalb eindringlich 
vor einem Eintritt in sozialistische Vereine und 
Verbände. Das Auf-Distanz-Gehen der Schwei- 
zer Bischöfe gegenüber der Sozialdemokrati- 
schen Partei der Schweiz war vor allem dadurch 
bedingt, dass die 1888 gegründete schweizeri- 
sche Sozialdemokratie nach einer demo- 
kratischen Epoche bis gegen Ende des 19. Jahr- 
hunderts zunächst durch den deutschen Mar- 
xismus beeinflusst war. Dies zeigt sich im Pro- 
gramm der SPS von 1904, in welchem der ge- 
werkschaftliche Kampf als «Ergänzung des pro- 
jetarischen Kampfes» verstanden wurde und 
der «proletarische Klassenkampf» im marxisti- 
schen Sinne vertreten wurde. Während und 
nach dem Ersten Weltkrieg geriet die SPS teil- 
weise In den Einflussbereich internationaler re- 
volutionärer Strömungen und des russischen 
Bolschewismus. Noch 1920 erwog der Partei- 
vorstand den Anschluss an die Kommunistische 
Internationale, und im Parteiprogramm von 
1920 wurde die «Diktatur des Proletariats» als 
Ziel sozialdemokratischer Politik bezeichnet. Mit 
der Abspaltung des radikalen linken Flügels der 
SPS, der sich im März 1921 als Kommunistische 
Partei der Schweiz organisierte, begab sich die
	        

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